Erstellt am 12.05.2015 um 07:47 Uhr von gironimo
Wenn der Tag nicht als Urlaubstag gewertet wird, hat der Kollege dann aber entsprechend Minusstunden.
Ansonsten - das Argument des Chefs "...da es keine geplante Stunde sondern eine Überstunde war." ist jedenfalls kein Argument. Gearbeitet ist gearbeitet.
Erstellt am 12.05.2015 um 10:16 Uhr von Pickel
"Gearbeitet ist gearbeitet." Das ist Blödsinn. Wenn die Ü-Std nicht angewiesen waren und dies sich nicht aus einer anderen Regelung ergibt, kann ganz schnell auch gelten "für nix gearbeitet und Pech gehabt".
Tipp an BRvomRK:
Macht da kein Fass draus. Besprecht mit dem MA die Situation und lasst es so laufen. Dem MA ist am wenigsten geholfen, wenn ihr das Thema jetzt wegen einer Std so hoch aufhängt.
Erstellt am 12.05.2015 um 11:28 Uhr von metallica
Wie würde es denn bewertet, wenn die Überstunde nicht zufällig in den nächsten Kalendertag gefallen wäre?
Es trifft zwar nicht exakt dein Problem, aber eine ähnliche Thematik tritt im Schichtbetrieb bei der Urlaubsberechnung auf, dazu gibt es ein Urteil von 2002.
"Zwei Kalendertage überlappende Arbeitsschichten gelten als ein Arbeitstag (vgl. 5. November 2002 - 9 AZR 470/ 01)"
Erstellt am 13.05.2015 um 12:50 Uhr von BloodyBeginner
So wie es aussieht arbeitet ihr in Schichten, der Kollege hatte am Sonntag eine (Mittag?)schicht die anscheinend regulär bis 24 Uhr geht.
Montag hätte er wohl auch eine (Mittag)Schicht gehabt, dafür aber Urlaub genommen.
Nächster regulärer Arbeitstag wäre dann wahrscheinlich der Dienstag -oder auch nicht, je nach Schichtmodell.
Ich habe mit der Überstunde Sonntag auf Montag keine Probleme, die Zeit kommt auf ein Zeitkonto und es gibt evtl. auch noch Zuschläge für die geleistete Stunde.
Der Mitarbeiter kommt eine Stunde später ins Bett, hat aber ja ansonsten seinen arbeitsfreien Urlaubstag- den Montag. Wo ist das Problem?