Hallo

bei uns im Betrieb ist folgendes Problem aufgetreten. Ein Mitarbeiter hatte am Sonntag bis Mitternacht Dienst und am Montag hatte er Urlaub. Soweit so gut. Nun ist es aber dazu gekommen das der Mitarbeiter eine Überstunde machen musste, sprich er hat eine Stunde in seinen Urlaubstag hineingearbeitet. Meiner Auffassung nach darf ihm nun der Urlaub für den Montag nicht als Urlaub gerechnet werden. Der AG ist jedoch nicht so recht damit einverstanden, da es keine geplante Stunde sondern eine Überstunde war.

Was meint ihr dazu, Urlaubstag für den Montag anrechnen oder nicht? Evtl. mit Paragraph, so dass man es beim AG belegen kann.

Vielen Dank im Voraus