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Überstunden; an einem für mich arbeitsfreienTag eine Stunde Arbeit der Kollegin übernommen - kann mir der Betriebsrat vorschreiben dieses als Überstunde zu deklarieren?

S
Sabatha
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe um einer Kollegen einen Gefallenzu tun an einem für mich arbeitsfreienTag eine Stunde ihre Arbeit übernommen. Kann mir der Betriebsrat vorschreiben dieses als Überstunde zu deklarieren. Ich bin nicht extra zur Arbeitsstelle gefahren sondern hielt mich ohnehin am Arbeitsplatz auf um einzu kaufen Ich arbeite im Einzelhandel. Ich möchte diese Stunde weiterhin als Gefallen an meiner Kollegin sehen. Für diese "Vertretung" hatte ich das Einverständnis der Firmenleitung. Ich will aber keine Überstunde dafür bezahlt haben.

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Community-Antworten (25)

K
Kölner

26.07.2006 um 21:15 Uhr

@Sabatha Verstehe ich das richtig: Du verschenkst Arbeitsstunden aus mildtätigen Gründen? Darf ich einen Bedarf anmelden? Und der AG duldet es, dass Du auf dem Konto Deiner Kollegin ihre Arbeit übernimmst? Wer stempelt denn da ab in dieser Stunde? Vermutlich hast Du eine Vollzeitstelle, ne? Dann würde die Sache - ohnehin schon spannend genug - noch spannender!

Entschuldige: Ist mir ein wenig zu kompliziert!

F
Fayence

26.07.2006 um 21:19 Uhr

"Kann mir der Betriebsrat vorschreiben dieses als Überstunde zu deklarieren."

Sabatha, hat der BR das denn vor?

S
Sabatha

26.07.2006 um 21:27 Uhr

Es geht hier doch nicht um Mildtätigkeit. Meine Kollegin hätte trotz freien Tages für diese eine Stunde extra zur Arbeit kommen müssen. Da ich sowieso zum Einkaufen war, habe ich schnell diese Arbeit erledigt, ohne zu stempeln und ohne irgendwelche Ansprüche zu stellen. Es hat ja keiner von mir verlangt. Nur der BR besteht darauf, daß ich hierfür eine Überstunde anmelde.

M
Michi

26.07.2006 um 22:41 Uhr

Hallo Sabatha, Es ist Ja Lobenswert, das du solche Einstellung hast. Ich denke mal das dein Betriebsrat dies auch nicht bemängelt. Häufig ist es aber leider der Arbeitgeber, der daraus eine Vorbildfunktion ableiten kann/wird. "Mitarbeiter xy, bist ja eben hier , dann mach mal die 1 Stunde für den Mitarbeiter z, stell dich net an, andere machen das auch (und Bezahlung willste ja wohl auch net)." Haben dies bei uns leider schon gehabt.

Greets Michi

T
Totkuchen

26.07.2006 um 23:35 Uhr

Hallo

Psst, ich habe auch schon mal ein paar Handschläge in der Firma gemacht ohne das als Arbeitszeit zu deklarieren und auch während der Arbeitszeit schon mal faul rumgestanden!

Frag doch mal euren BR wie er das durchsetzen will..., will er dich verklagen? Auf welcher Grundlage?

Hat ein wenig den Geruch von profilierungssüchtigen paragrafenreitenden Kleinigkeitskrämern... ;-)

Einmal herzlich lachen und weitergehen, kannst ihn auch zum Chef schicken...

immer menschlich bleiben

. Totkuchen

K
Kölner

26.07.2006 um 23:37 Uhr

@Totkuchen Interessant wie Du das Problem so siehst...höchstinteressant!

T
Totkuchen

26.07.2006 um 23:56 Uhr

Kölner,

es gibt immer verschiedene Sichtweisen, aber ein Problem kann ich (noch) nicht erkennen.

Los, widersprich mir!

K
Kölner

27.07.2006 um 00:01 Uhr

@Totkuchen Naja, Du unterstellst dem BR, falsch zu handeln... Das sehe ich noch nicht so...

S
Spartacus

27.07.2006 um 00:11 Uhr

Ich glaub ich bin im falschen Film. Eine Kollegin die am freien Tag 1 Std. Arbeiten muß ? Ein MA der mal so nebenbei Mehrarbeit leistet und ein Forumsteilnehmer der glaubt Br`s sind profilierungssüchtig u.s.w..... Ist doch schön wenn wir ALLE arbeiten gehen könten wann wir wollen!? Mal sehen was dann der AG sagt und wer dann nach dem BR ruft?

T
Totkuchen

27.07.2006 um 00:19 Uhr

@ Kölner ob falsch oder richtig weiß ich nicht. Ob klug oder unklug auch nicht. Das soll Sabatha beurteilen. Der BR sollte gründlicher hinterfragt werden, vielleicht ist es ja nur ein Verständnisproblem, das aber wohl nur Sabatha aufklären kann. Es besteht die Möglichkeit, dass der BR gute Gründe hat...

;-) BR steht mit MP an der Stempeluhr und kontrolliert das korrekte Einstempeln ;-)

S
Spielemann

27.07.2006 um 00:21 Uhr

Hallo, ich verstehe das Problem nicht? Ein Arbeitnehmer übernimmt die Arbeit / Stunde eines anderen Arbeitnehmers. Also bekommt der erste AN eine Stunde in der Istarbeitszeit gutgeschrieben und der zweite AN eine Stunde abgezogen. Das heißt AN eins wird irgendwann mal eine Stunde früher nach Hause gehen und AN zwei wird irgendwann mal eine Stunde länger bleiben. Das ist dann für AN eins aber keine Überstunde. Eine Überstunde fällt erst an, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet wird, dies ist hier aber nicht der Fall. Ein Arbeitgeber kann nicht für die Hilfeleistung zweier AN bestraft werden. Somit ist die Forderung des BR unsinnig. Grüsse Spielemann

T
tom

27.07.2006 um 09:05 Uhr

Fallen Personalplanung, Personaleinsatz, Dienstplangestaltung, etc. im Einzelhandel wirklich in den Verantwortungsbereich der Mitarbeiter? Nicht uninteressant, wenn auch völlig neu für mich ;-)

FB
Frank B.

27.07.2006 um 09:37 Uhr

Wie sehen denn die arbeitsvertraglichen Pflichten aus, steht im Arbeitsvertrag der Kollegin etwa "Erbringung der Arbeitsleistung nach diesem Vertrag kann auch von anderen Personen als der Vertragschliessenden erbracht werden."?

E
Edelweis

27.07.2006 um 11:29 Uhr

Ich finde das Verhalten von Sabatha sehr freundlich und kollegial. Andererseits könnte es bei solchem Verhalten zu vielen Problemen kommen. Angenommen Sabatha verletzt sich während dieser Stunde- Arbeitsunfall, ja oder nein? Die Gründe des BR können vielschichtig sein z.B. "Wehret den Anfängen". Wenn das Beispiel Schule macht , hat m.E. der BR ein Problem die Übersicht zu behalten. Der AG könnte das ausnutzen, wie MICHI bereits gesagt hat, um Beispiele zu konstruieren usw. Wie es mit der Anordnung der "Überstunde" durch den AG aussieht, weiß ich nicht genau, aber da das Einverständnis vorlag, könnte man das vielleicht so auslegen. Sabatha sollte auf jeden FAll ein kärendes Gespräch mit dem BR führen, um dessen Gründe zu erfahren. Das es sich um Profilierungssucht handlt, schließe ich aus, für Profilierung haben BR's ganz andere Möglichkeiten.

L
Lotte

27.07.2006 um 12:36 Uhr

Sabatha, ich verstehe nicht, wieso es nicht einfach als Mehrarbeitsstunde für Dich laufen kann und die Kollegin irgendwann eine Stunde nacharbeitet? Eine Überstunde ersehe ich nicht, da der AG Dir ja nicht angeordnet hat, diese Stunde zu übernehmen, er hat es lediglich erlaubt.

Wenn Du einfach so aus Gefälligkeit und zum Spaß, sozusagen ehrenamtlich, arbeitest, kann ich die Bedenken des BR verstehen.

S
Sabatha

27.07.2006 um 13:13 Uhr

Es geht mir hier nur um das Aufbauschen durch den BR. Noch mal kurz zusammen gefaßt. Kollgin wollte ihren freien Tag nehmen, was ihr wegen dieser einen Stunde hätte verwehrt werden können. Ich habe mich der Kollegin angeboten, daß ich, weil ich ja ohnehin vor Ort wäre, mal eben schnell diese Aufgabe erledigen würde. Der BR spricht jetzt von einer nicht genehmigten Überstunde. das finde ich übertrieben. Keine hat das von mir verlangt. Den Einwand, daß der AG hieraus eine Vorbildfunktion ableiten könne ist absurd. Er hat ja auch nichts angeordnet, sondern nur sein o.K. gegeben

L
Lotte

27.07.2006 um 13:21 Uhr

Sabatha, das ist alles soweit in Ordnung, der AG hat Dir ja auch erlaubt zu kommen. Nicht in Ordnung ist, wenn Du diese Stunde nicht als Freizeitausgleich vergütet bekommst. Als Überstunde kannst Du sie m.E. nicht deklarieren, da sie nicht andeordnet war. Besteht bei Euch etwa eine Vereinbarung, dass jede Mehrarbeitsstunde als Überstunde vergütet werden muss oder darfst Du aus irgendwelchen Gründen keine Mehrarbeitsstunden machen?

F
Friedrich

27.07.2006 um 16:37 Uhr

Ich denke, wenn der AG es duldet, dass Sabatha diese Stunde ableistet wird durch seine Annahme eine Anordnung von Überstunden und damit hätte der AG die Genehmigung des BR einholen müssen. Es ist allerdings schwierig aus den hier bislang gemachten Angaben, die Beweggründe des BR zu erkennen. Spekulativ würde ich meinen, dass der AG wohl irgendwie der Kolleginn von Sabatha den freien Tag vermiesen wollte. Vielleicht war der BR hier schon irgendwie beteiligt und Sabatha ist ihm durch ihr Verhalten in den Rücken gefallen? Auf jedenfall sollte Sabatha die Angelegenheit mit dem BR besprechen und klären.

L
Lotte

27.07.2006 um 16:49 Uhr

Friedrich, tut mir leid aber

"Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden,..."

steht meist im TV

eine Anordnung kann ich hier nicht erkennen

F
Friedrich

27.07.2006 um 17:04 Uhr

Lotte, schau mal Fitting §87 Rn144

L
Lotte

27.07.2006 um 17:08 Uhr

Friedrich, stimmt. Meine private Frage: werden freiwillig geleistete Überstunden denn auch als solche vergütet? Oder sind sie wie bei uns Mehrarbeitsstunden?

S
Sabatha

27.07.2006 um 17:09 Uhr

Friedrich, tolle Unterstellungen die du da von dir gibst. Dem BR wurde nicht in den Rücken gefallen. Auch der Kollegin sollte nichts vermiest werden. Sie wäre ja ohne Murren in die Firma gekommen. Ich habe ja nur aus Gefallen das Angebot gemacht, diese Stunde schnell zu arbeiten, da ich mich in der Nähe aufhielt. Und von dem Einverständnis des AG ein eine Schikane abzuleiten....., dafür muss man viel Phantasie entwickeln. der AG hätte dem doch nicht zustimmen brauchen, wenn er meine Kollegin schikanieren wollte. Dann hätte sie ja kommen müssen. Das alles ist auf meiner Initiative hin geschehen, um meiner Kollegin einen Gefallen zu tun, und das sollte doch auch ein BR akzeptieren und nicht gleich so eine Welle machen.

F
friedrich

27.07.2006 um 17:32 Uhr

Sabatha, mir liegt jede Unterstellung fern. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man aufgrund der hier zur Verfügung stehenden Informationen jede Menge Spekulationen anstellen kann. Wenn das bei dir falsch angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung. Trozdem kann ich mir gut vorstellen, dass euer BR gute Gründe hat eine "Welle" zu machen. Ich denke da z.B. an die Mißachtung der MBR, zu deren der BR schließlich allen Kolleginnen und Kollegen gegenüber verpflichtet ist.

@Lotte, muss jetzt Schluss machen, melde mich später wieder.

F
Friedrich

27.07.2006 um 19:50 Uhr

Lotte, ein leidiges Thema. Das ist die Frage, was bei euch als Mehrarbeitsstunden definiert wird. Die einzige gültige Definition, die mir bekannt ist, ohne dass ich jetzt die korrekte Quelle benennen kann, ist folgende: Mehrarbeitsstunden sind die Stunden, die Teilzeitbeschäftigte über ihre arbeitsvertraglich geschuldete wöchentliche Arbeitszeit hinaus bis zur Höhe der betriebsüblichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ableisten. Beispiel: vereinbarte AZ 30h/Woche, Betriebsübliche AZ 38,5h/Woche,Kol. arbeitet 35h/Woche = 5 Mehrarbeitsstunden. Kol. arbeitet 40/Woche = 8,5 Mehrarbeitsstunden+1,5 Überstunden Mitbestimmungsrechtlich muss Mehrarbeit wie Überstunden behandelt werden (siehe auch oben) Vergütungsrechtlich werden sie wie normale Stunden behandelt, d.h. Freizeitausgleich oder Bezahlung ohne Überstundenaufschlag. Tut mir leid, dass ich die Antwort nicht kürzer fassen konnte.

L
Lotte

27.07.2006 um 20:18 Uhr

Friedrich, ja, das mit den Teilzeitkräften ist klar. Bei uns ist alles ein bißchen komplizierter und meine Antwort wäre wohl zu lang, wenn ich hier alles aufschreiben würde.

Aber Du hast mir sehr geholfen, denn jetzt weiß ich, dass ich mich mit diesem Thema unbedingt beschäftigen muss.

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