*Aber auch einmal darüber Nachdenken, was „über“ bedeutet!*
Ich finde diese "Maßregelung" ehrlich gesagt etwas arrogant, denn selbstverständlich verwendet man den Begriff "über" um auszudrücken, dass eine Zahl, ein Wert, ein Maß o. Ä. überschritten wird. Hier wird die sonst übliche Arbeitszeit als Maß überschritten und nirgendwo ist definiert, dass das nur dann geschehen kann, darf oder soll, wenn die reguläre Arbeitszeit schon verstrichen ist!
*Hier geht es doch nicht um eine Überstunde, sondern um die freie Wahl des Schichtbeginns.*
Wenn es ausschließlich um die freie Wahl des Schichtbeginns gehen würde, dann könnte ja keine Mehrarbeit entstehen, denn dann würde der MA früher anfangen, aber nach der regulären Arbeitszeit die Schicht beenden, also in diesem Beispiel um eine Stunde verkürzt.
Er arbeitet aber eben länger, dadurch, dass er früher anfängt.
*für welche man sich aber am Tag vorher anmelden muss.*
Bedeutet faktisch, du bist ganz offiziell am nächsten Tag mit Mehrarbeit eingeplant.
*Wenn man dann im Laufe der Schicht krank wird und nach Hause geht, dann wird die Überstunde nicht als Überstunde gerechnet*
Das verstößt nach meiner Auffassung gegen das EntgFzG
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
Gleiches gilt für die Bezahlung.
Wie üblich die Frage: Gibt es einen BR? Wenn ja was sagt der dazu? Wenn nicht, bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Wenn nicht hast du eine private Rechtsschutzversicherung?
Wenn beides nein, wie willst du deine Rechte beim AG durchsetzen?