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Erst Überstunde, dann im Laufe der Arbeit krank

H
hvbesucher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns ist es möglich vor der eigentlichen Schicht freiwillige Überstunden zu machen, für welche man sich aber am Tag vorher anmelden muss. Wenn man dann im Laufe der Schicht krank wird und nach Hause geht, dann wird die Überstunde nicht als Überstunde gerechnet, sondern als zur Schicht. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (6)

E
Ernsthaft

29.11.2017 um 19:15 Uhr

An deiner stelle würde ich mich beim AG bedanken! Aber auch einmal darüber Nachdenken, was „über“ bedeutet!

Bezeichnet es doch einen Wert, der überschritten wird - also oberhalb, höher von etwas sein muss. Wie dann eine Stunde vor etwas nachfolgendem bzw. noch nicht existentem über diesem sein soll bzw. kann, solltest du uns dann doch besser einmal erklären.

H
hvbesucher

29.11.2017 um 19:29 Uhr

Vielen Dank für deinen Denkansatz. Nennen wir es halt, ein Angebot außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit lt Arbeitsvertrag zur Arbeit zu kommen, also statt Schichtbeginn um 15 Uhr, schon um 14 Uhr anfangen. Und ich möchte noch erwähnen, es gibt keine Gleitzeit. Man 'opfert' also eine Stunde seiner Freizeit.

E
Ernsthaft

29.11.2017 um 20:01 Uhr

Du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben!

Hier geht es doch nicht um eine Überstunde, sondern um die freie Wahl des Schichtbeginns.

Und wenn du eine Schicht früher beginnst, hat natürlich dein AG recht damit, dass es sich hier um einen Zeitraum innerhalb einer Schicht handelt. Eine Überstunde kann immer nur an diese anschließen.

„Man 'opfert' also eine Stunde seiner Freizeit.“

Darüber würde ich jetzt auch noch einmal nachdenken! Wenn ich etwas opfere, gebe ich etwas ohne Gegenleistung. Wenn ich dafür etwas erhalte, bin ich doch eher beim Tauschen.

K
krambambuli

29.11.2017 um 22:39 Uhr

Da hat wohl der BR versäumt, klare Regeln für die Form dieser Mehrarbeit zu vereinbaren.

N
nicoline

30.11.2017 um 13:40 Uhr

Aber auch einmal darüber Nachdenken, was „über“ bedeutet! Ich finde diese "Maßregelung" ehrlich gesagt etwas arrogant, denn selbstverständlich verwendet man den Begriff "über" um auszudrücken, dass eine Zahl, ein Wert, ein Maß o. Ä. überschritten wird. Hier wird die sonst übliche Arbeitszeit als Maß überschritten und nirgendwo ist definiert, dass das nur dann geschehen kann, darf oder soll, wenn die reguläre Arbeitszeit schon verstrichen ist!

Hier geht es doch nicht um eine Überstunde, sondern um die freie Wahl des Schichtbeginns. Wenn es ausschließlich um die freie Wahl des Schichtbeginns gehen würde, dann könnte ja keine Mehrarbeit entstehen, denn dann würde der MA früher anfangen, aber nach der regulären Arbeitszeit die Schicht beenden, also in diesem Beispiel um eine Stunde verkürzt. Er arbeitet aber eben länger, dadurch, dass er früher anfängt.

für welche man sich aber am Tag vorher anmelden muss. Bedeutet faktisch, du bist ganz offiziell am nächsten Tag mit Mehrarbeit eingeplant.

Wenn man dann im Laufe der Schicht krank wird und nach Hause geht, dann wird die Überstunde nicht als Überstunde gerechnet Das verstößt nach meiner Auffassung gegen das EntgFzG

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)

Gleiches gilt für die Bezahlung.

Wie üblich die Frage: Gibt es einen BR? Wenn ja was sagt der dazu? Wenn nicht, bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Wenn nicht hast du eine private Rechtsschutzversicherung? Wenn beides nein, wie willst du deine Rechte beim AG durchsetzen?

C
celestro

30.11.2017 um 14:14 Uhr

"Wenn beides nein, wie willst du deine Rechte beim AG durchsetzen?"

Stellt sich natürlich die Frage: "Wie oft kommt die beschriebene Situation vor" ?

Wobei es bei den anderen AN anscheinend auch so gemacht wird und somit könnte man sich auch mit mehreren einen Rechtsanwalt teilen, der dem AG das mal klar macht. Alternativ kann man das natürlich auch selbst versuchen.

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