W.A.F. LogoSeminare

Stundenanzahl während der Krankheit über das AZK nach unten korrigieren?

C
CarlosBär
Nov 2016 bearbeitet

Ich würde gerne mal Eure Meinung lesen, vielleicht sogar von den Sammlern von BAG Beschlüssen ein AZ eines oder mehrere Beschlüsse, wäre natürlich super!

Folgende Frage stellt sich uns gerade im DPA:

  1. Wie haben ein AZK.

  2. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit beträgt 8,00 Stunden, 40 Stunden also durchschnittlich pro Woche.

  3. Einteilung der täglichen Arbeitszeiten zwischen 6,00 und 9,00 Stunden täglich.

Soweit so gut, nun die Frage:

AN bekommt am 31.01 seinen Dienstplan für den Monat Februar ausgehändigt und wird z.B. vom 06.02 - 10.02 von 06:00 - 15:00 Uhr im Dienstplan geführt, also geplant. Am 06.02 meldet sich der AN bis einschließlich den 11.02 krank. Die Dienstplaner berechnen nun nicht die 8,5 Stunden die der AN während dieser Zeit eigentlich im Dienstpaln geplant war, sondern hinterlegen während dieser Woche Krank nur die durchschnittliche Arbeitszeit bzw. die durchschnittlichen Arbeitsstunden in Höhe von 8,00 Stunden im AZK, Runterreduzierung also von täglich 0,5 Stunden (30 Minuten).

Nun die Frage:

Darf der Dienstplaner das?

Meiner Meinung nach nein, denn der kranke AN wird dadurch benachteiligt indem er diese Stunden, immerhin 2,5 Arbeitsstunden für diese Woche, später nacharbeiten muss. Mir ist bekannt das ein AZK bei Krankheit nicht ins Minus gefahren werden darf aber darf im AZK die geplanten Arbeitsstunden bei Krankheit nachkorrigiert werden?

Ich suche mir gerade den Wolf nach einem BAG Beschluss, weil ich glaube einmal einen solchen Beschluss seitens des BAG gelesen zu haben, dass Dienstpläne im Krankheitsfall nicht nächsträglich und schon garnicht zum Nachteil des AN geändert werden dürfen, finde aber nichts oder habe ich mich geirrt? Wir streiten uns nämlich gerade mit dem Dienstplaneinteiler der meint, dass wir eine interne Regelung haben die ein nach unten korrieren möglich macht. Das geht nach unserer Auffassung jedoch nicht, da ein kranker AN nicht benachteiligt werden darf, so verstehen wir jedenfalls das EntgFG. Irren wir uns in diesem speziellen Fall?

Wäre nett ein paar Einschätzungen zu lesen und vielleicht den einen oder anderen Beschluss, am besten vom BAG, mit drannezuhängen.

1.85903

Community-Antworten (3)

N
nicoline

01.02.2012 um 21:14 Uhr

Hallo CarlosBär,

Darf der Dienstplaner das? Nein! Grundsätzlich gilt, "Krank ist wie gearbeitet" ! Es sei denn, Du arbeitest in NRW und bist dann auch noch bei der Kirche beschäftigt

Und hier das Urteil:

Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

Und hier etwas zum Stöbern => Link kopieren und einfügen

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm

C
CarlosBär

01.02.2012 um 21:25 Uhr

@nicoline,

vielen Dank! Genau danach habe ich gesucht aber manchmal, gerade als Betroffener, findet man manchmal den Wald vor lauter Bäume nicht, super Dank an Dich!

N
nicoline

01.02.2012 um 21:27 Uhr

***** ;-))*****

Ihre Antwort