Zulagen abschmelzen
2012 wurden einige Mitarbeiter herabgruppiert. Um keine Lohneinbußen zu haben, wurde eine personelle Zulage eingeführt. Jetzt gibt es eine Lohnerhöhung von 3,5 % für alle Mitarbeiter. Die seinerzeit herabgruppierten bekommen die Lohnerhöhung auch, diese wird aber von der personenbezogenen Zulage wieder abgezogen. Was kann der Betriebsrat tun? Wir sind ein tarifloser Betrieb.
Community-Antworten (3)
09.05.2015 um 18:51 Uhr
Er hätte damals klare Vereinbarungen treffen können. Oder es ist damals vielleicht auch so vereinbart worden. Davon gehe ich fast aus.
Der AG wird nicht so oberflächlich gearbeitet haben und die Zulage nur als undefinierte Nasenprämie gewährt haben.
Wenn es keine Vereinbarungen gab oder gibt, wäre zu prüfen, ob die Tariferhöhung auf alle Zulagen im vollen Umfang angerechnet wurden oder es unterschiedliche Grade der Anrechnung gegeben hat (also bei einem die vollen 3,5%, beim anderen nur 2,0% usw). Im zweiten Fall wäre der BR in der Mitbestimmung.
10.05.2015 um 17:13 Uhr
@ siebenelch
Was Euer AG praktiziert, nennt man "Abschmelzung". Google mal > Abschmelzung Gehaltszulage
Die KollegInnen müssen individualrechtlich prüfen lassen, ob das korrekt ist oder nicht. Entscheidend ist, was bzgl. der Zulage konkret vereinbart worden ist.
10.05.2015 um 21:09 Uhr
Ich behaupte jetzt einmal, dass der Arbeitgeber genau gewusst hat was er da macht und die Arbeitnehmer ihm auf den gewünschten Leim gegangen sind.
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