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Zulagen abschmelzen

S
siebenelch
Nov 2016 bearbeitet

2012 wurden einige Mitarbeiter herabgruppiert. Um keine Lohneinbußen zu haben, wurde eine personelle Zulage eingeführt. Jetzt gibt es eine Lohnerhöhung von 3,5 % für alle Mitarbeiter. Die seinerzeit herabgruppierten bekommen die Lohnerhöhung auch, diese wird aber von der personenbezogenen Zulage wieder abgezogen. Was kann der Betriebsrat tun? Wir sind ein tarifloser Betrieb.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

09.05.2015 um 18:51 Uhr

Er hätte damals klare Vereinbarungen treffen können. Oder es ist damals vielleicht auch so vereinbart worden. Davon gehe ich fast aus.

Der AG wird nicht so oberflächlich gearbeitet haben und die Zulage nur als undefinierte Nasenprämie gewährt haben.

Wenn es keine Vereinbarungen gab oder gibt, wäre zu prüfen, ob die Tariferhöhung auf alle Zulagen im vollen Umfang angerechnet wurden oder es unterschiedliche Grade der Anrechnung gegeben hat (also bei einem die vollen 3,5%, beim anderen nur 2,0% usw). Im zweiten Fall wäre der BR in der Mitbestimmung.

H
Hoppel

10.05.2015 um 17:13 Uhr

@ siebenelch

Was Euer AG praktiziert, nennt man "Abschmelzung". Google mal > Abschmelzung Gehaltszulage

Die KollegInnen müssen individualrechtlich prüfen lassen, ob das korrekt ist oder nicht. Entscheidend ist, was bzgl. der Zulage konkret vereinbart worden ist.

F
Firblade

10.05.2015 um 21:09 Uhr

Ich behaupte jetzt einmal, dass der Arbeitgeber genau gewusst hat was er da macht und die Arbeitnehmer ihm auf den gewünschten Leim gegangen sind.

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