Hallo zusammen ,

in der Firma wird diskutiert über die Urlaubsplanung.

Die GL verlangt das wir bis Ende Januar unseren Jahresurlaub planen.

Wir geben unsere Anträge bis Ende Februar ab und gut ist.

Nun wollen wir aber auch buchen , gibt es eine Rechtsprechung bis wann wir die Urlaubsanträge zurück verlangen können?

Danke