Erstellt am 14.12.2022 um 12:24 Uhr von ganther
Arbeitsgericht wäre doch mal eine Maßnahme. Lernen durch Schmerz
Erstellt am 14.12.2022 um 13:07 Uhr von Dummerhund
Stimme ich ganther voll zu. Weiter würde ich noch eine Betriebsversammlung machen und die MA aufklären.
Erstellt am 14.12.2022 um 13:28 Uhr von rtjum
"Weiter würde ich noch eine Betriebsversammlung machen und die MA aufklären."
Hast ja grundsätzlich Recht aber das kann auch böse nach hinten losgehen.
Für mich gibt es keine echte Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis aber das denn KollegInnen klar zu machen bedarf schon recht guter Kommunikation vor allem wenn der AG schon gute Vorarbeit geleistet hat.
Aber Mitbestimmung muss natürlich sein und da kann man den AG schon dran kriegen ob freiwillig oder nicht.
Viele KollegInnen sind ja wahrscheinlich durchaus der Meinung, dass sie das freiwillig machen.
Wir hatten das Problem auch konnten den AG aber recht schnell davon überzeugen, dass er uns auch alles freiwillige zur Mitbestimmung vorzulegen hat. Wenn Du aber auf einen uneinsichtigen AG stößt kann das auch länger dauern und tatsächlich vor Gericht geklärt werden müssen.
Erstellt am 14.12.2022 um 14:29 Uhr von celestro
Aus einem anderen Thema hier:
"Deshalb scheidet das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden gegenüber einer einzelnen Person nur dann aus, wenn es einzig um die Berücksichtigung individueller Wünsche einzelner Arbeitnehmer geht (vgl. Fitting, BetrVG 27. Aufl. 2014, § 87 Rd.-Nr. 134.)."
das dürfte hier aber nicht zutreffen und daher weiter das MBR des BR greifen.