Unser Unternehmen hat 2 Standorte. als es noch keinen BR in beiden Standorten gab, existierte am einen Standort eine Betriebsordnung. Hier wurden verschiedene Dinge geregelt.

Es wurde ein Betriebsrat gegründet, welcher nach und nach Sachen, die in der Betriebsordnung geregelt waren nun in Betriebsvereinbarungen regelte.

Im zweiten Betrieb wurde ebenfalls ein Betreibsrat gewählt. Auf diesen Betriebsrat ist nun die GL zugegangen, sie sollten eine Betriebsordnung abschließen, die verschiedene Dinge für beide Standorte regelt.

In dieser Betriebsordnung sind aber auch Dinge geregelt, die im 2. Standort Vergünstigungen und Zuwendungen mit betrieblicher Übung sind.

Diese sollen zwar in der, von der GL geforderten Betriebsordnung ebenfalls erwähnt werden, jedoch mit dem Zusatz der "Freiwilligkeit der Zahlung durch den AG"

Wie kann / sollte hier am besten verfahren werden?

Die GL möchte keine Betriebsvereinbarung über diese Punkte, da dann keine "Freiwilligkeit" mehr vorliegt.
Andererseits denke ich, daß der Abschluss einer Betriebsordnung durch AG und BR bereits eine Betriebsvereinbarung ist und somit unmittelbar und zwingend für den jeweiligen Standort ist, oder?