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Mitbestimmung des Betriebsrates beim Versand des Gehaltsnachweises elektronisch via E-Mail

S
Sauermikel
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Betriebsrat (Berater des GBR in IT Fragen) und habe eine Frage zum Versand des Gehaltsnachweises elektronisch (via Mail).

Ich bin der Meinung, dass nach § 87 /1 Satz 4 das Anliegen des Arbeitgebers der Mitbestimmung unterliegt ?. Der AG sagt nein

Weiter bin ich der Meinung, dass der Mitarbeiter sein Einverständnis dazu bekunden müsste. Heisst, in einer Betriebsvereinbarung müsste der Hinweis auf freiwilligkeit gegeben werden ? Eine sichere Verschlüsselungwäre obligatorisch ?

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Community-Antworten (3)

W
Watschenbaum

14.12.2012 um 16:06 Uhr

die Art, wie der AG den gesetzlich als Holschuld des AN geregelten Anspruch auf Abrechnungen (§§ 108 GewO, 269 BGB) erfüllt, hat nichts mit dem § 87 Abs.1 Punkt 4 zu tun, der sich auf Zeit, Ort und Art der Erfüllung der Hauptleistungspflicht des AG (Lohnzahlung) bezieht

da der AG auch sagen könnte, holt euch eure Abrechnungen in der Buchhaltung ab, oder ich schicke sie euch per Post auf eure Kosten oder oder

ich sehe hier direkt keine Mitbestimmung des BR und ebenfalls keine Nötigkeit der Zustimmung durch den Betroffenen

man möge mich berichtigen, falls dies durch die Rechtsprechung anders gesehen werden sollte

zur Verschlüsselung: die Anlage zum § 9 BDSG sagt : " zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können,"

sowie :

Eine Maßnahme nach Satz 2 Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren.

also so gesehen eine Überwachungsfunktion des BR auf Einhaltung der Gesetze zugunsten der AN wäre schon gegeben

G
gironimo

14.12.2012 um 16:08 Uhr

Naja - zumindest bist Du in der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Sofern Ihr hier noch keine BV zur Nutzung von E-Mail & Co. habt, müsstet Ihr hier entsprechende Vereinbarungen treffen. Es muss ja sichergestellt sein, dass nicht Dritte Zugang zu dem Mailsystem haben.

M
Mainpower

14.12.2012 um 18:45 Uhr

Hallo, hat überhaupt jeder MA eine E-Mail Adresse??

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