Mitbestimmung des Betriebsrates beim Versand des Gehaltsnachweises elektronisch via E-Mail
Ich bin Betriebsrat (Berater des GBR in IT Fragen) und habe eine Frage zum Versand des Gehaltsnachweises elektronisch (via Mail).
Ich bin der Meinung, dass nach § 87 /1 Satz 4 das Anliegen des Arbeitgebers der Mitbestimmung unterliegt ?. Der AG sagt nein
Weiter bin ich der Meinung, dass der Mitarbeiter sein Einverständnis dazu bekunden müsste. Heisst, in einer Betriebsvereinbarung müsste der Hinweis auf freiwilligkeit gegeben werden ? Eine sichere Verschlüsselungwäre obligatorisch ?
Community-Antworten (3)
14.12.2012 um 16:06 Uhr
die Art, wie der AG den gesetzlich als Holschuld des AN geregelten Anspruch auf Abrechnungen (§§ 108 GewO, 269 BGB) erfüllt, hat nichts mit dem § 87 Abs.1 Punkt 4 zu tun, der sich auf Zeit, Ort und Art der Erfüllung der Hauptleistungspflicht des AG (Lohnzahlung) bezieht
da der AG auch sagen könnte, holt euch eure Abrechnungen in der Buchhaltung ab, oder ich schicke sie euch per Post auf eure Kosten oder oder
ich sehe hier direkt keine Mitbestimmung des BR und ebenfalls keine Nötigkeit der Zustimmung durch den Betroffenen
man möge mich berichtigen, falls dies durch die Rechtsprechung anders gesehen werden sollte
zur Verschlüsselung: die Anlage zum § 9 BDSG sagt : " zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können,"
sowie :
Eine Maßnahme nach Satz 2 Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren.
also so gesehen eine Überwachungsfunktion des BR auf Einhaltung der Gesetze zugunsten der AN wäre schon gegeben
14.12.2012 um 16:08 Uhr
Naja - zumindest bist Du in der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Sofern Ihr hier noch keine BV zur Nutzung von E-Mail & Co. habt, müsstet Ihr hier entsprechende Vereinbarungen treffen. Es muss ja sichergestellt sein, dass nicht Dritte Zugang zu dem Mailsystem haben.
14.12.2012 um 18:45 Uhr
Hallo, hat überhaupt jeder MA eine E-Mail Adresse??
Verwandte Themen
Arbeitszeitverlagerung als Dauerzustand
ÄlterHallo Kollegen, ich schreibe sonst eher mal einen Kommentar in diesem Forum. Heute habe ich aber ein Problem, bei dem ich bzw. der Betriebsrat keine richtige Antwort dazu findet. Die Situation sieh
Versand von Wahlkampfmaterial an Aussendienst - wie kann der bewerkstelligt werden?
ÄlterHallo Alle, auch ich möchte heute mal eine Frage zur Diskussion stellen. Folgende Situation: BR-Wahl ist ausgeschrieben. 1750 Mitarbeiter davon ca 1400 im Aussendienst. 3 Listen wurden ein
Zeiterfassung der Betriebsratsarbeit - darf die elektronisch erfasst werden?
ÄlterHallo! Meine Frage ist: Ist es gesetzlich erlaubt die Zeiten, die der Betriebsrat für seine Zusammenkünfte benötigt, elektronisch zu erfassen? Wenn ja, wo steht das? Ich habe eine ganze Weile mal
Unterlagen zur Betriebsratssitzung
ÄlterMuss ich alle Unterlagen, welche ich für die Betriebsratssitzung elektronisch erhalte und auf unser Betriebsratslaufwerk speichere auch in schriftlicher Form abheften. Reicht es nicht, dass ich nur da
Erfasst Ihr Eure BR-Zeiten elektronisch?
ÄlterHallo, Erfasst Ihr Eure BR-Zeiten elektronisch? Bei uns gibt es eine Eigenauftrags-Nr. für Betriebsrat, auf die wir unsere BR-Zeiten schreiben. So kann der AG auswerten, wer wie viel BR-Arbeit wann m