Kann die Freiwilligkeit einer Sonderzahlung, z.B. Weihnachtsgeld, pauschal - zum Beispiel per Zusatz zum Arbeitsvertrag erklärt werden?

Oder muss der Arbeitgeber jedes Jahr aufs Neue erklären, dass die Zahlung auf freiwilliger Basis erfolgt?

Bei uns wurde von den Arbeitnehmern verlangt, eine Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass künftige Weihnachtsgeldzahlungen stets auf freiwilliger Basis erfolgen sollen, und dass ein weitergehender Rechtsanspruch auf diese nicht besteht.

Ist das rechtens?
Haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht ? Was können wir tun?