Guten Morgen,
Im Arbeitsvertrag steht, die Zahlung von Prämien, Leistungszulagen und Gratifikationen liegt im völlig freien Ermessen der Arbeitgeberin und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte.
Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlen will, greift das Gewohnheitsrecht nicht mehr, oder? Seit 4 Jahren erhalten wir Weihnachtsgeld. In der Firma wird ein extremer Sparkurs gefahren und wie es aussieht, fällt dieses Jahr das Weihnachtsdeld weg.
Dagegen klagen?