Erstellt am 04.05.2015 um 08:23 Uhr von gironimo
Man kann glaubhaft mit Kündigung drohen.
Aber vielleicht weiß der AG, dass der Kollege so schnell keinen anderen Arbeitsplatz finden wird. Seine Wertschätzung beim Arbeitgeber scheint ja nicht sonderlich gut zu sein.
Meine Empfehlung: Noch ein wenig Berufserfahrung sammeln und sich dann nach einer anderen Stelle umschauen.
Erstellt am 04.05.2015 um 09:22 Uhr von PeterPaula
Gibt es bei Euch einen BR? Gibt es bei Euch eine Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Stellen? Was steht im AV, im Gegensatz zur ausgeübten Tätigkeit? Gibt es einen TV, der die jeweiligen Stufen für die jeweiligen Stellen beziffert? Hat der AN einen unbefristeten AV?
Erstellt am 04.05.2015 um 10:24 Uhr von Pjöööng
Sofern es keinen anzuwendenden Tarifvertrag gibt, welcher eine höhere Bezahlung zwingend vorschreibt, bleibt nur der Stellenwechsel wenn auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden kann.
Erstellt am 04.05.2015 um 22:38 Uhr von PeterPaula
Hmm, also wenn jemand ein AV unterschrieben hat, welches Reinigungsarbeiten vorsieht, derjenige aber dann doch für Sekratariatsdienste eingesetzt wird und kein (H)TV besteht, bleibt nur der Jobwechsel? Sorry, tue ich mich jetzt echt schwer mit ;-)
Erstellt am 04.05.2015 um 22:45 Uhr von Pjöööng
PeterPaula,
es gibt natürlich noch die Möglichkeit der Änderung des AV zu widersprechen und weiterhin die Räume zu pflegen.
Oder falls man sich dann im Bereich des Lohnwuchers bewegt ....