Bonuszahlung verweigert mit der Begründung des Arbeitgebers, da es im letzten Jahr eine Gehaltsanpassung des Grundgehaltes gab - rechtens?
Guten Morgen,
bei uns in der Firma gibt es ein Bonussystem, bei dem sich unsere Mitarbeiter zum Grundgehalt was dazu verdienen können. Dieses Bonussytem besagt, das wenn man 3 Monate hintereinander Bonus erhalten hat und Bewertung vom Teamleiter grün ist gibt es eine Gehaltserhöhung, dann wieder nach 6 Monaten und dann nach 9 Monaten. Jetzt gab es im September letzten Jahres eine Gehaltsanpassung des Grundgehaltes für alle Mitarbeiter die sich noch keinen Bonus/ Géhaltserhöhung erwirtschaftet hatten. Nun wurden einigen MA eine weitere Gehaltserhöhung nach mehrmonatiger Bonuszahlung verweigert mit der Begründung des Arbeitgebers, da es im letzten Jahr eine Gehaltsanpassung des Grundgehaltes gab. Frage: Ist das richtig was der AG da sagt oder haben die MA doch ein Recht auf ihre Gehaltserhöhung, da sie sich durch den Bonus erwirtschaftet haben? Habe bei uns in Betriebsvereinbarungen dazu nichts gefunden. Hat jemand einen Rat?
Community-Antworten (1)
14.04.2008 um 12:01 Uhr
So wie das von dir geschildert ist, haben sie wohl nach dem Wortlaut der Regelung einen Anspruch auf die Gehaltserhöhung für die Bonuserreichung. Wenn der Arbeitgeber sich die Anrechnung des Bonus-Gehaltserhöhungsanspruchs auf sonstige Grundgehaltserhöhungen nicht vorbehalten hat, dann hat er Pech. Problematisch ist aber, dass du von einer Betriebsvereinbarung sprichst. Ist die Regelung nur in der BV und nicht in den Arbeitsverträgen, dann kommst du in Konflikt mit § 77 Abs. 3 BetrVG. Die BV ist wegen Verstoß gegen diese Vorschrift unwirksam und damit gibt es dann auch keinen Anspruch auf die Erhöhung.
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