Guten Morgen,
wenn ein Kollege vom 01.01.-31.12. krank ist (Arbeitsunfall), darf/ kann die Firma das Geld kürzen?
Bei Urlaubsgeld glaube ich zu wissen, das es nicht rechtens ist,
aber beim Weihnachtsgeld bin ich mir nicht sicher… im Tarifvertrag ist nix zu erkennen, und das Weihn.geld soll ja ein Bonbon für die Arbeit im Jahr sein,
darf/kann die Firma das Geld einbehalten, kürzen? Der Kollege würde eh nächstes Jahr in Rente gehen
danke Euch für die Antwort