Erstellt am 28.04.2015 um 09:51 Uhr von gironimo
Ich denke, das kommt auf die konkrete Vereinbarung an (BEM-Gespräch). Der Samstag ist ja ganz normaler Werktag.
Im Zuge der Mitbestimmung des BR, der ja zu der Verschiebung der betriebsüblichen Arbeitszeit seine Zustimmung erteilen muss, kann dieser sich durchaus vor diese Kollegen stellen und sagen, dass er Samstagsarbeit für "Wiedereingliederer" nicht zustimmt.
Zur Einigungstelle wird der AG es in der kürze der Zeit kaum treiben.
Erstellt am 28.04.2015 um 09:57 Uhr von PeterPaula
Weshalb muss der 1. Mai "nachgearbeitet" werden? Dieser Tag ist ein ganz normaler zu bezahlender freier Tag. Verstehe ich jetzt nicht. Der BR kann dieser Nacharbeit auch die Zustimmung verweigern.
Erstellt am 28.04.2015 um 12:15 Uhr von galaxy
@Handballfreund
kommt ja auch, unabhängig von meinen Vorredner, auch auf die Wiedereingliederungsvorgaben des behandelnden Arztes an. Sollte der geschrieben haben, Wiedereingliederung von Mo-Fr dann nix mit Samstagarbeit...
Gruß
Galaxy
Erstellt am 28.04.2015 um 22:59 Uhr von BloodyBeginner
@PeterPaula
Dienstleistungsbetrieb - bei der Müllabfuhr ist es -zumindest wo ich wohne - usus dass sich bei einem Feiertag die Leerung einen Tag nach hinten verschiebt. Bedeutet normale Leerung freitags, Freitag Feiertag, Leerung dafür Samstag.
Nur mal so als Beispiel.
Erstellt am 29.04.2015 um 08:55 Uhr von PeterPaula
Wenn ich mich dann nicht irre, ist das dann aber ein ganz normaler Arbeitstag, der dann auch entsprechend bezahlt werden muss bzw. ein ZUSÄTZLICHER Arbeitstag ( Mehrarbeit ), der mit entsprechenden Zuschlägen ausgestattet sein müsste?!?