Erstellt am 26.04.2015 um 14:12 Uhr von gironimo
Gesetz ist Gesetz und gilt auch für Arbeitnehmer. (Hier Arbeitszeitgesetz) Und der Arbeitgeber hat die Gesetze anzuwenden.
Man kann ja auch nicht freiwillig bei rot über die Kreuzung fahren .......
Erstellt am 26.04.2015 um 17:56 Uhr von Hasenfuss
Das Wort " freiwillig" ist natürlich unglücklich gewählt, weil es Gesetze gibt.
Jedoch gibt das Arbeitszeitgesetz nur einen Rahmen vor, welcher durch schriftliche Vereinbarungen von Tarifparteien erweitert werden kann. Wissen wir, ob das gerade im Fall "Blumenwiese" zum tragen kommt? Ich denke da auch an die verkaufsoffenen Sonntag. Da gibts ja Leute die auch arbeiten müssen, obwohl der Sonntag normal "frei" ist.
Gerade im Einzelhandel, Krankenhäusern, Gaststätten oder Verkehrsunternehmen wird es Ausnahmen geben, wo dann wieder Ruhezeiten und Ausgleichszeiten zu beachten sind. Deswegen kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, weil in dem Fall zu viele Hintergründe fehlen. Habt Ihr einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft?
Erstellt am 26.04.2015 um 20:29 Uhr von Hartmut
Gewiss gibt es Ausnahmen für Berufe, bei denen anderenfalls Gefahr im Verzug ist, wie z.B. in Krankenhäusern, bei Katastrophenschutz und Bundeswehr.
Im Einzelhandel ist das aber anders. Dass eine Jacke nicht abverkauft wird, oder eine Tüte Milch schlecht wird, wird eine Ausnahme regelmäßig nicht rechtfertigen.