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Pausenregelung bei

R
ReneBerlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma ist letztes Jahr übernommen worden. (Betriebsrat gibt’s noch nicht, aber ist bald soweit.) Seitdem gilt als Arbeitszeitregelung die „Vertrauensarbeitszeit“. Laut Arbeitsvertrag 40h/ Woche bei 8h/ Tag. Wenn mal mehr Arbeit ist, kann auch eine Woche 45h die andere dann 35h gearbeitet werden. Genauere Zeiten sind nicht festgelegt, mündliche Bitte war hierzu: nicht vor 6 Uhr anfangen und nicht bis nach 20 Uhr arbeiten. Soweit gibt’s auch keine Probleme.

Knackpunkt ist die Auslegung der Pausenzeiten (vom Arbeitgeber gabs bisher keine Aussage wie lange Pause ist und wann/ in welchem Zeitfenster diese zu nehmen sein)

Ein Großteil der Mitarbeiter sagt: Vertrauensarbeitszeit heißt, Pause so oft wie man will und so lange wie man will, Hauptsache man kommt letztlich auf seine 8h/ Arbeitszeit am Tag. Einige andere (so auch mein Verständnis) sind der Meinung: § 4 ArbZG sagt aus, mind. 30 Minuten bei 6-9h und mind, 45 Minuten Pause bei über 9h Arbeitszeit. Und hier geht’s dann eben auseinander. Die erste Gruppe sagt, mindestens bedeutet eben mind. 30 min und ich darf aber so lange machen wie ich will (z.B 20 min Frühstückspause und dazu 30-60 Minuten Mittagspause), Hauptsache eben die 8h Arbeitszeit werden letztlich eingehalten – wir haben ja „Vertrauensarbeitszeit“. Die andere Gruppe glaubt dagegen, nur der Arbeitgeber hat das Recht (Direktionsrecht/ Weisungsrecht) die Dauer der Pause zu verändern. Das wiederum muss er dann vorher ankündigen, ggf auch schriftlich. Später wenn ein Betriebsrat da wäre, hätte dieser da ja wohl auch Mitspracherecht?

Nun halt die Frage, was ist richtig. Pause wann und wie lange man will bei Einhaltung der 8h Netto Arbeitszeit am Tag? Oder wenn nichts weiter angegeben ist, „leider“ nur 30 Minuten am Tag oder ab 9h eben die 45 Minuten. Und natürlich keine Stückelung der Pause unter 15 Minuten, da dies per Gesetz nicht als Ruhepause anerkannt wird.

vielen Dank schon mal für möglich Antworten und einen schönen Sonntag an alle

René Berlin

1.696012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

26.04.2015 um 12:04 Uhr

Wie kann es bei Vertrauensarbeitszeit zu Streit bei den Pausen kommen. Da hat ja dann doch jemand kein Vertrauen und hat kontrolliert. Und wie ich die Frage verstehe - sind es die AN selbst, die sich über etwas streiten, was dem AG egal erscheint.

Egal wie - auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit setzt gesetzliche Regeln nicht außer Kraft. So gesehen sind die Mindestanforderungen an die Pausen auf jeden Fall einzuhalten - mehr geht natürlich.

Vertrauensarbeitszeit bedeutet im Übrigen ja nur, dass keine Zeiterfassung erfolgt. Regeln bestehen (oder sollten) natürlich dennoch bestehen. Also z.B. frühester Arbeitsbeginn und spätestes Ende; eventuelle Kernzeiten; Tagessollzeit (wichtig für Arbeitsausfälle); Lage der Pausen usw.

Diese Regeln kann der AG - wenn er keinen BR hat - unter Beachtung gesetzlicher oder tariflicher Regeln selbst festlegen. Besteht ein BR dann nur unter Beachtung der Mitbestimmung.

So gesehen dürft Ihr auf die Wahl eines kompetenten BRs hoffen, der dann auch mit dem Spukgespenst Vertrauensarbeitszeit Schluss macht. Gerade bei der Möglichkeit des Gleitens, wird (statistische Erfahrung) das Vertrauen des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber doch erheblich ausgenutzt (niemand bemerkt die vielen Plusstunden).

Zudem kann der BR bei V-Zeit seinen Aufgaben (nämlich darüber zu wachen, dass die Gesetze, Tarife oder BVs eingehalten werden) gar nicht gerecht werden. Eine Mitbestimmung z.B. bei Mehrarbeit wird völlig unterlaufen.

R
ReneBerlin

26.04.2015 um 16:14 Uhr

Hallo gironimo,

erstmal danke für die schnelle Anwort. Nehme Bezug auf deinen Satz: "So gesehen sind die Mindestanforderungen an die Pausen auf jeden Fall einzuhalten - mehr geht natürlich."

Was aber noch nicht ganz rauszulesen ist, darf der Arbeitnehmer nun seine Pause selber von 30 auf 45 oder 60 min erhöhen? Oder bedeutet die gesetzl. Regelung "mind. 30 Minuten", die bekommen wir auf alle Fälle, aber mehr / längere Pausen darf nur der Arbeitgteber anordnen?

danke schon mal

K
Kölner

26.04.2015 um 19:45 Uhr

Eigenmächtig darf kein AN die Pause verlängern. Warum auch? Die Pausen sind ja unbezahlt.

G
Galaxy

27.04.2015 um 10:37 Uhr

@kölner wenn der AN statt 30 Minuten Pause z.B. 50 Minuten Pause macht und diese 20 Minuten Pause dadurch ausgleicht, dass er 20 Minuten "länger" arbeitet, dann ist die pause doch nicht unbezahlt und im Rahmen der Vertrauensarbeit ja auch abgedeckt, oder sehe ich da was falsch???

K
Kölner

27.04.2015 um 10:47 Uhr

Boah, galaxy, das ist ne Denkaufgabe...

  • Pause ist aber, meinem Verständnis nach, regelmäßig unbezahlt, oder (mal abgesehen von den Ausnahmen)?

  • Vertrauensarbeitszeit = Sonderfall

  • wenn ich 6 Std. arbeite, dann 50 Min. pausiere und wieder 2 Std. arbeite, dann habe ich doch definitiv nur 8 Std. Arbeit geleistet, die der AG auch bezahlen müsste, oder?

  • und wenn 30 Min. Pause vereinbart sind, ich aber 50 Min. (selbstbestimmt und nicht abgesprochen) Pause mache, dem AG das auffällt, dann kann ich 1000mal anbieten, die 20 Min. nachzuarbeiten: Der AG kann das sanktionieren, oder?

M
Melissa

27.04.2015 um 11:20 Uhr

@Köner "Eigenmächtig darf kein AN die Pause verlängern. Warum auch? Die Pausen sind ja unbezahlt."

Das trifft in geregelten Fällen auch zu und ist soweit auch korrekt. Aber genau bei einer Vertrauensarbeitszeit muss das nicht auch immer so sein.

Dass die Pausen unbezahlt sind, spricht doch gerade dafür, dass ein AN diese bei Vertrauensarbeitszeit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehend verlängern kann, wenn dies betrieblich möglich ist und auch keine Kernzeiten oder sonstige betrieblich begrenzte Anwesenheitszeiten festgelegt wurden.

Ob das auch einen Sinn macht, wäre dann eine andere Frage. Es soll ja auch Menschen geben, die sich lieber im Betrieb als Zuhause aufhalten.

Da es ja sowieso einer Zeiterfassung bedarf, siehe hierzu den unter Punkt 2 aufgeführten Beschluss des BAG bei Bestehen eines BR, dürfte das auch kein Problem für einen AG sein.

  1. Hier ein sehr aussagekräftiges Urteil zu den Grundsätzen von Pausenregelungen. Und auch ein gutes Beispiel dafür, wie man eine BV besser nicht abschließen sollte: BAG Urteil vom 25.2.2015, 1 AZR 642/13 Pausengewährung – Annahmeverzug

  2. Hier ein weiteres sehr Interessantes, das aufzeigt, welche Probleme bei einer Vertrauensarbeitszeit mit der allgemeinen Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG eines BR für einen AG entstehen: BAG Beschl. v. 06.05.2003, Az.: 1 ABR 13/02

Gegen das in Antwort 5 dargestellte Beispiel ist nichts einzuwenden und sehe ich auch so. Fällt dann aber unter die Kategorie geregelt.

Ist es aber nicht geregelt, dürfte @galaxy nicht so daneben liegen.

G
Galaxy

27.04.2015 um 14:27 Uhr

@Kölner Vertraglich vereinbart ist: 1.)"Seitdem gilt als Arbeitszeitregelung die „Vertrauensarbeitszeit“. Laut Arbeitsvertrag 40h/ Woche bei 8h/ Tag. Wenn mal mehr Arbeit ist, kann auch eine Woche 45h die andere dann 35h gearbeitet werden" und nach Aussage des TE ist weiterhin mündlich vereinbart : 2.)"nicht vor 6 Uhr anfangen und nicht bis nach 20 Uhr arbeiten." Es gibt weiterhin noch keinen BR. Es ist laut TE NICHT vereinbart: "Die Mitarbeiter dürfen NUR Pausen im Rahmen des ArbZtg machen" Im Umkehrschluss bedeutet dies für mich, der Arbeitnehmer darf frühestens um 6 Uhr beginnen und muss spätestens um 20 Uhr die Arbeit beenden. In diesen maximal 14 Std. Anwesenheit muss er im Rahmen des ArbZtg seine tägliche Höchstarbeitszeit von vertraglich 8 Std. (wenn mal mehr Arbeit ist auch 9 Std.) ableisten, die Mindestpause des ArbZtg. von 30 Min bei 6-9 Std ist auch einzuhalten, arbeitet er länger wie 9 Std. dann nochmal 15 Min. Pause ebenso. Wenn er länger Pause macht, weil er im "Restaurant zur Goldenen Möve" 20 Minuten anstehen musste und er jetzt dennoch 30 Minuten zum genussvollen Essen der erworbenen Produkte benötigt und diese 20 Minuten an seine Anwesenheitszeit im Betrieb "hinten anhängt", dann befindet er sich immer noch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit und der mündlich vereinbarten Rahmenzeiten. Gehst du da mit???

Gruß Galaxy

K
Kölner

27.04.2015 um 15:35 Uhr

@galaxy gehe ich. Stand ein wenig auf dem Schlauch... ...bin wieder runter!

N
nicoline

27.04.2015 um 15:41 Uhr

@galaxy, aber unbezahlt bleibt die Pause trotzdem. Gehst Du da mit? ;-))

G
Galaxy

27.04.2015 um 16:07 Uhr

@nicoline, logo ist die Pause unbezahlt, da gehe ich voll mit ;-))

Lieben Gruß Galaxy

N
nicoline

27.04.2015 um 16:50 Uhr

na dann na gut ;-))

Lieben Gruß zurück nicoline

H
Husmeester

27.04.2015 um 18:18 Uhr

Also ich lese aus dem Ganzen das es dem AG egal ist wenn jemand von 6 bis 10 Uhr arbeitet und dann erst wieder von 16 bis 20 Uhr . Sind 8 Stunden Arbeit und 6 Stunden Pause dazwischen . Wenn den AG das nicht stört , wieso stören sich AN daran ???

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