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Pausenregelung bei Gleitzeit

M
mark.01
Jan 2018 bearbeitet

Moin...kurze Frage zur Gleitzeit... Wenn der AN in seiner Arbeitszeit bei einer 3/4 h Pausenregelung davon nur 1/2 h nimmt, wird die 1/4 h dann bezahlt? Bei uns ist das so: Gibt man in der Zeiterfassung bei Frühstückspause 0,0 h ein, rechnet es die 1/4 h als bezahlt und erscheint als Mehrarbeit... Danke für die Antworten

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

14.07.2011 um 12:52 Uhr

Das ist betrieblich zu regeln. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht, möglich wäre ein tarifliche Grundlage....

Zu beachten ist allerdings das eine Pause nur dann als Ruhepause im Sinne des §4 ArbZG zählt, wenn sie im voraus feststeht und mindestens 15 Minuten dauert! Dann MUSS sie aber auch genau so wie geplant genommen werden. Ein Verzicht auf eine im voraus feststehende Pause ist strenggenommen selbst dann nicht möglich wenn die verbleibenden Pausen ansonsten in Summe immer noch die 30 bzw. 45 Minuten lt. ArbZG erfüllen. In diesem Sinne muß der AG seine AN zur Einhaltung der Pause ZWINGEN. Dem dürfte es grundsätzlich widersprechen den Zeitabzug der Pause zu annullieren oder diese Zeit gar als Mehrarbeit zu bezahlen, da hier ein ANREIZ geschaffen wird die Pausen ausfallen zu lassen.

E
edgar

14.07.2011 um 13:43 Uhr

Der AG macht sich sogar strafbar, also ihm droht ein Ordnungsgeld, wenn er es zulässt, dass die Pausen lt. ArbZG nicht genommen werden. BR sollten auf die Einhaltung des ArbZG achten und hinwirken.

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