Erstellt am 26.07.2005 um 16:26 Uhr von Rainer
Nach 6 Std. wird lt.Gesetz eine Pause von 30 Min.
abgezogen. ab der 9 Std. ist eine weitere 1/4 Std.
fällig
Erstellt am 26.07.2005 um 21:33 Uhr von otto
Guten Abend Patrik!
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt nur, daß ein Arbeitnehmer mit einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden während (!) seiner Arbeitszeit ein halbe Stunde Pause haben/machen muß. Das AZG regelt nicht, wann der Arbeitnehmer Pause macht. Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht bezahlt. Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet am Tag acht Stunden. Er beginnt mit der Arbeit um 08.00. Dann sind z.B. folgende Varianten (und viele andere mehr) denkbar:
Arbeitsbeginn 08.00
Pause von 11.00 bis 11.30 (keine Arbeitszeit)
Weiterarbeit von 11.30 bis 16.30
oder
Arbeitsbeginn 08.00
Pause von 12.00 bis 12.30 (keine Arbeitszeit)
Weiterarbeit von 12.30 bis 16.30
oder
Arbeitsbeginn 08.00
1. Pause von 11.45 bis 12.00
Weiterarbeit von 12.00 bis 14.00
2. Pause von 14.00 bis 14.15
Weiterarbeit von 14.15 bis 16.30
usw. usw.
Erstellt am 29.07.2005 um 11:38 Uhr von Patrik
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich habe nur noch eine Frage (damit ichs begreif):
Wenn ein AN 6,01 Stunden arbeitet, bekommt er 30 Minuten abgezogen, so daß er effektiv nur 5,31 Stunden gearbeitet hat?!
Erstellt am 01.08.2005 um 09:06 Uhr von nidis
Hallo Patrik! Nein, wenn der AN 6,01 Std. bekommt er keine 30 min. abgezogen. Der AG kann ihm aber die eine Minute nicht vergüten da er eigentlich in der Pause hätte sein müssen. Machen aber die wenigsten. Rechtlich gesehen hätte der AN, wenn er mit seiner Arbeit noch nicht fertig ist, nach 6 Std. 30 min. Pause machen müssen und dann die Arbeit fertigstellen müssen, auch wenns nur eien Minute dauert.