Pausenregelung - Kann ich irgendwo nachlesen wie das Gesetz ausgelegt wird?
Hallo, meine Frage gilt der gesetzlichen Pausenregelung. Kann ich irgendwo nachlesen wie dieses Gesetz ausgelegt wird. Speziell "nach 6 Stunden zusammenhängender Arbeit ..30 Minuten Pause". Bedeutet das, nach 5.5 Stunden muß eine Pause gemacht werden oder nach 6 Stunden, 30 Minuten Pause und nach 6,5 Stunden weiter arbeiten. Wenn der Arbeitnehmer nun nach 6 Stunden Arbeit nach Hause geht (nicht um Pause zu machen), muß dann die halbe Stunde Pause abgezogen werden, so das der AN nur 5,5 Stunden gearbeitet hat. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir einige dieser Fälle bei uns im Betrieb haben und das ganze nicht so klar ist.
Community-Antworten (4)
26.07.2005 um 18:26 Uhr
Nach 6 Std. wird lt.Gesetz eine Pause von 30 Min. abgezogen. ab der 9 Std. ist eine weitere 1/4 Std. fällig
26.07.2005 um 23:33 Uhr
Guten Abend Patrik! Das Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt nur, daß ein Arbeitnehmer mit einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden während (!) seiner Arbeitszeit ein halbe Stunde Pause haben/machen muß. Das AZG regelt nicht, wann der Arbeitnehmer Pause macht. Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht bezahlt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet am Tag acht Stunden. Er beginnt mit der Arbeit um 08.00. Dann sind z.B. folgende Varianten (und viele andere mehr) denkbar: Arbeitsbeginn 08.00 Pause von 11.00 bis 11.30 (keine Arbeitszeit) Weiterarbeit von 11.30 bis 16.30 oder Arbeitsbeginn 08.00 Pause von 12.00 bis 12.30 (keine Arbeitszeit) Weiterarbeit von 12.30 bis 16.30 oder Arbeitsbeginn 08.00
- Pause von 11.45 bis 12.00 Weiterarbeit von 12.00 bis 14.00
- Pause von 14.00 bis 14.15 Weiterarbeit von 14.15 bis 16.30 usw. usw.
29.07.2005 um 13:38 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich habe nur noch eine Frage (damit ichs begreif): Wenn ein AN 6,01 Stunden arbeitet, bekommt er 30 Minuten abgezogen, so daß er effektiv nur 5,31 Stunden gearbeitet hat?!
01.08.2005 um 11:06 Uhr
Hallo Patrik! Nein, wenn der AN 6,01 Std. bekommt er keine 30 min. abgezogen. Der AG kann ihm aber die eine Minute nicht vergüten da er eigentlich in der Pause hätte sein müssen. Machen aber die wenigsten. Rechtlich gesehen hätte der AN, wenn er mit seiner Arbeit noch nicht fertig ist, nach 6 Std. 30 min. Pause machen müssen und dann die Arbeit fertigstellen müssen, auch wenns nur eien Minute dauert.
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