Erstellt am 11.12.2022 um 21:05 Uhr von Dummerhund
So etwas sollte vor Beginn der Widereingliederung geklärt werden.
Erstellt am 11.12.2022 um 21:31 Uhr von Human_001
Danke schön für die Antwort, wurde leider nicht im BEM darüber gesprochen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. :-(
Erstellt am 12.12.2022 um 11:36 Uhr von seehas
Die Wiedereingliederung dient dazu zu erproben ob die übliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann. Es gibt also keinen Grund eine Tätigkeit auszuschließen. Wenn nichts anderes vereinbart ist ist es also nicht ausgeschlossen.
Erstellt am 12.12.2022 um 14:25 Uhr von moreno
Soll der Arzttermin denn innerhalb der vereinbarten 6 Stunden passieren? Dann sehe ich auch keinen Grund den Termin abzulehnen.