Auslagerung von Pflegearbeit auf andere Gesellschaft - was tun?
Stelle fest das sich viel Sachverstand aus der Behindertenhilfe und Pflege hier austauscht ,haben bald folgendes Problem.
Der Kernbetrieb" Wohnheime für Behinderte" wurde im letzten Jahr durch Ambulante Betreuung der Selbständigeren Bewohner ergänzt. Die Rechtsform des Ambulanten Betreuung ist eine eigenständige GmbH (Augenblicklich auch wasserdicht,trotz gleichen Geschäftsführer ,mit Anwalt überprüft aber wir erwarten fehler die gemacht werden) Soweit noch o.k. Doch nun soll die Firma der Ambulanten Betreuung auch die Pflege in den Wohnstätten übernehmen. Geschultes Personal wird eingestellt und rechtlicher Rahmen wird eingehalten. Bezahlt werden die MA nach Vorstellungen der Leitung, wir als BR vertreten diesen Bereich ja nicht da es eine eigenständige Firma ist. Unsere Bedenken : Die beiden Bereiche mit den größten Wachstum in den nächsten Jahren wurde den Wohnstätten entzogen, desto mehr Pflege sich entwickelt umso weniger haben die nach BAT bezahlten MA der Wohnstätte an Klienten. Nach Abbau der Befristungen wird es dann ca in 4 Jahren eventuell sogar zu kündigungen kommen können In der Ausgestaltung der Arbeit soll es so aussehen das der Pflegedienst mehrmals täglich in die Wohnstätte kommt um seine Aufgaben zu erledigen.(Bewohner aus Bett holen,Medi vergabe,waschen etc,) Die MA der Wohnstätte betreuen zwischendurch alles was nicht mit Pflege zu tun hat.In der ersten Phase der Einführung werden den Wohnstätten als Beispiel eine Einrichtung mit 30 Bewohner ca 8 Pflegebewohner(oder teilpflege wäre passender) circa 2Volle Stellen abgezogen und in die Pflegefirma verschoben. "Alte MA" sind nicht vorgesehen in die Pflegefirma zu Übernehmen daher auch eigene Rechtsform. Es sollen wohl die teuren BAT Mitarbeiter reduziert werden.
Meldet euch doch zahlreich mit allen gebrauchbaren Ideen die wir als BR anwenden könnten.Sind dankbar für jede zusätzliche Möglichkeit die dies verhindern oder den AG erschwerd dies durchzusetzen.Gespräche mit Vorstand und Geschäftsführung werden von deren Seite nicht erwünscht da es Unternehmerische Entscheidungsfreiheit wäre,und der BR nichts mit der neuen Firma zu tun habe.So hoffe ich konnte die Problematik halbwegs rüberbringen.Danke und schöne Pfingsten.wünscht Gremium 7
Community-Antworten (4)
25.05.2007 um 17:58 Uhr
Gremium 7, leider sehe ich hier kaum Möglichkeiten, da keine Betriebsänderung oder Ausgliederung vorgesehen ist. Wahnsinn, welche soziale Skrupellosigkeit derzeit in sozialen Betrieben zum Teil gefahren wird.
Einen geringen Einfluss könntet Ihr vielleicht über die Errichtung eines Konzernbetriebsrat nehmen. Hierzu müsstet Ihr Euch mal die §§ 54 ff des BetrVG vornehmen mit Kommentierung. Weiterhin würde ich schleunigst die Gewerkschaft einschalten, Informationen zur Personalplanung vom AG einfordern, eine Betriebsversammlung einberufen und Öffentlichkeit herstellen.
Letztens habe ich den interessanten Tipp gelesen: "Im Übrigen hat das BAG dem Betriebsrat grundsätzlich kein Recht zugestanden, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, solange der Arbeitgeber hierfür keinen Anlass gegeben hat (BAG 8.9.1991, FzA § 40 BetrV6 1972 Nr. 67). Dieses Problem bekommt er jedoch in den Griff, wenn er eines der bereits beschriebenen Gerichtsverfahren führt. Innerhalb des Gerichtssaals darf offen über die vom Arbeitgeber als Geheimnis bezeichneten Angelegenheiten gesprochen werden. Das Verfahren kann auch angestrengt werden, um feststellen zu lassen, ob hinsichtlich der Informationen wirklich Geheimhaltungsbedarf besteht. Da die Gerichtsverhandlung öffentlich ist, müssen zu ihr nur noch die VertreterInnen der örtlichen Presse eingeladen werden." aus: http://www.forba.de/veroeffentlichungen/betriebsaenderungen-interessensausgleich-sozialplan/leseprobe.htm
Mehr fällt mir im Moment nicht ein.
26.05.2007 um 00:36 Uhr
Hallo Gremium 7,
bei uns ist es ähnlich gelagert. Arbeitgeber DRK hat eine gGmbH gegründet und das Altenheim an diese übertragen, um billigeres Pesonal einzustellen zu können. Wir gehören zum Ortsverein und haben noch BAT-Verträge und wir sind Leiharbeitnehmer in der gGmbH. Bei diesem Übergang haben wir zwar einen Sozialplan abgeschlossen, doch inzwischen sind wir nicht mehr so sicher, was denen noch alles einfällt. Auf jeden Fall solltet Ihr Rechtsberatung einholen um die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern.
Viele Grüße von Lotus
26.05.2007 um 01:15 Uhr
Danke Lotte den Teil Öffentlichkeitsarbeit ,Abteilungsversammlungen gehen wir schon an,Problem ist wir wissen mehr was geplant ist als der AG zugibt,(Sicheren Informanten)und so steht der BR augenblicklich als Schwarzmaler da(wie üblich). Info an Lotus Rechtsanwalt rät ab der ausgliederung der Pflege ebenfalls Intressenausgleich und Sozialplan zu verhandeln ,vorher geht das noch nicht.Aber du lagst mit deinen Rat richtig.Danke euch,und hoffe das noch Ideen zusammenkommen die uns noch den Kik geben.
26.05.2007 um 11:33 Uhr
@Gremium7 Bei sozialen AG und einem entsprechend großen Gremium, könnte man über den WA mal ein wenig "aufräumen". Das kann mitunter Wunder bewirken, gerade dann wenn man sich die Leistung-Verträge/Pflegesatzvereinbarungen anschaut und dazu Satzungen/Gesellschafterverträge in "Relation" setzt. Das Stichwort § 181 BGB und andere §§ lassen ungeahnte Möglichkeiten zu, den AG - nicht nur - ein wenig zu ärgern!
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