W.A.F. LogoSeminare

Änderung zulagen Zeiten

P
phoenix.83
Dez 2022 bearbeitet

Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb im Vollkontimodus und einem ewigen Schichtplan in folgendem Wechsel 2früh 6 bis14 Uhr, 2 Spät (14 bis 22) und 2 Nachschichten (22 bis 6) anschließend 3 Freie Tage.

Mit der Option jede 4. Nachtschicht vorzuziehen( zu reduzieren), wenn dieses Personal Bedingt passt. In diesen Fall ist die Arbeitszeit von 18Uhr bis 2 Uhr. Diese kann nach einer BV bis zu 24 Stunden vorher gestrichen werden sodass man dann von 22 bis 6 arbeitet.

Nachtschicht Zulage von 20% erhalten wir in der Zeit von 22 bis 6.

Und Sonn (60%) bzw. Feiertagszulage (150%)haben wir bis zur Umstellung von 6 bis 6 des Folge Tages erhalten.

Diese hat man nun geändert weil unser Betrieb als Tochter GmbH in einen neuen Konzern gewechselt und dort in der AG bzw. In dem Personalverbund GBR von 4 bis 4 des Folgetages die Sonn und Feiertagszulage zahlt.

Die entsprechende GBV wird bereits angewendet und abgerechnet ohne das unser lokaler BR dies beschlossen hat.

Unsere HR hat uns den Mitarbeitern in der letzten Woche auch noch darüber informiert das man darüber noch in Verhandlung ist, jedoch eine Standardisierung zu 4 bis 4 anstrebt. Weil alles andere extra für unseren Standort programmiert werden muss.

Jetzt kam es vor einigerzeit bei mir vor das eine geplante vorgezogene Nachtschicht (18 bis 2) gestrichen wurde und ich von 22 bis 6 Uhr arbeiten durfte an einem Feiertag.

Geplant hatte ich mit den Folgen zulagen bei vorgezogene Nachtschicht: 8h 150%+ 4h 20%

Bei Nachtschicht 8h 150% und 8h 20%

Erhalten 6h (22 bis 4 Uhr) 150% und 8h 20%

Sodass also die reduziert an einem Feiertag besser bezahlt wir wie eine Nachtschicht an Feiertagen und auch an Sonntagen.

Der BR hat meine Beschwerde als unbegründet abgelehnt.

Eine offizielle Information der Änderung gab es von HR erst 1,5 Monate nach Umstellung an die Belegschaft.

Beschwerde an HR und nochmal an den BR eingereicht.

Kann unsere HR das einfach so ohne den BR mitzunehmen ändern? Welche Regelung trifft hier unsere ehemalige BV bzw. Tarifvertrag (Chemie) dort ist von 6 bis 6 geregelt und das Betriebliche Abweichungen möglich sind, oder weil wir in den Konzern gewechselt sind die GBV?

Ich hoffe ich habe alle notwendigen Information notiert.

21806

Community-Antworten (6)

C
Catweazle

11.12.2022 um 17:20 Uhr

Eine Menge Infos die aber nur verwirren. Die Frage ist doch ob die alten oder neuen Regeln gelten. Bleibt offen ob es einen Betriebsübergang gegeben hat. Ob ihr einen neuen Arbeitgeber bekommen habt, selbst wenn es dieselben Personen sind. Bleibt der BR erhalten oder hat er ein Übergangsmandat?

P
phoenix.83

11.12.2022 um 21:10 Uhr

Ja es hat einen Betriebsübergang gegeben, Ja wir haben einen neuen Arbeitgeber die Person des Arbeitgeber vor Ort ist die gleiche geblieben. Und wir sind als eigenständige Tochter in den Konzern gewechselt.

Der BR ist der gleiche geblieben.

P
phoenix.83

11.12.2022 um 23:27 Uhr

Ja es hat einen Betriebsübergang gegeben, Ja wir haben einen neuen Arbeitgeber die Person des Arbeitgeber vor Ort ist die gleiche geblieben. Und wir sind als eigenständige Tochter GmbH innerhalb den Konzern AG gewechselt. Der BR ist der gleiche geblieben.

C
Catweazle

12.12.2022 um 00:20 Uhr

TV und BV werden bei einem Betriebsübergang Bestandteil des Arbeitsvertrages. Außer wenn der neue Betrieb tarifgebunden ist. Dann gilt der neue TV. Bei BV, die denselben Gegenstand regeln, gehen die alten BV unter. Ihr müsst aber ein Übergangsschreiben erhalten haben. Darin müssen sämtliche Auswirkungen für die Arbeitnehmer aufgeführt sein.

P
phoenix.83

12.12.2022 um 00:35 Uhr

Ok Danke, Nein wir haben kein Schreiben erhalten über das was sich ändert. Wir haben letzte Woche nur nochmal eine Info erhalten das der Zeitraum von 4 bis 4 berechnet und man noch in Verhandlungen mit dem BR steht. Vorher war halt 6 bis 6. Abgeschlossen ist es nicht der Arbeitgeber hat es einfach so geändert ohne mit unserem BR darüber zu beschließen

C
Catweazle

12.12.2022 um 01:14 Uhr

Das mit dem Schreiben ist in § 613a BGB geregelt.

Ihre Antwort