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Argumente gegen Raucherpause

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann jemand mit Argumenten gegen die Einführung von Raucherpausen helfen?

Verhandlung zur BV Arbeitszeit steht an und die GF wird damit um die Ecke kommen.

Vielen Dank im Voraus.

2.423013

Community-Antworten (13)

P
Pjöööng

22.04.2015 um 03:07 Uhr

Warum seid Ihr denn dagegen?

B
bedauerlich

22.04.2015 um 09:06 Uhr

Eure armen Mitarbeiter...die sind wirklich zu bedauern mit euch als BR. macht dies doch mal öffentlich, mal schauen wer von euch nochmals in den BR gewählt wird

K
Kölner

22.04.2015 um 09:30 Uhr

...man könnte es auch so verstehen, dass der TE wissen will, wie er eine Rauxherpause abbiegt, weil bisher so geraucht werden kann, wie man das möchte.

D
Dezibel

22.04.2015 um 10:13 Uhr

Ich konstruiere mal: Der Chef will, dass zu jeder vollen Stunde 10 Minuten Rauchpause für ALLE ist. Damit verlängert sich die Anwesenheit der Mitarbeiter um reichlich eine Stunde am Tag. Und nun macht den Nichtrauchern mal klar, dass das auch sie betrifft.

Für mich ein Unding. Wenn die Raucher für die Rauchzeit ausstechen sollen, ist das akzeptabel, aber generelle Rauchpause? Nein!

M
martinez

22.04.2015 um 11:15 Uhr

Morgen,

so mal Glaskugel beiseite.

mir stellt sich jetzt erst mal die frage, wie es in eurer Firma sonst abläuft.

Rauchen wie jeder will ohne zu stempeln? mit stempeln? gar nicht? nur in den Hauptpausen?

Wie viele Raucher gibt es denn im Betrieb? viele, alle, wenige, keiner.

Wie ist der Vorschlag der GF?

Zusätzliche Pausen für alle MA, nur für Raucher, oder einfach aus stempeln als Raucher egal wann.

leiden Nichtraucher unter der Regel? wenn nein warum willst du dann dagegen vorgehen?

Wie du siehst, tausend fragen die nur du beantworten kannst.

ist in jeder Firma anders. Wirst hier keine passend auf deine Firma zugeschnittene Antwort bekommen.

Hier wirst du immer eine pro Raucher Antwort bekommen und eine Anti Raucher!!

Bedenke das du auch die Interessen der Raucher zu vertreten hast, auch wenn du selbst nicht Raucher bist.

Was spricht gegen eine Regel wo man ausgestempelt rauchen kann usw.!?

G
gironimo

22.04.2015 um 11:18 Uhr

Ich würde das mit dem Gesundheitsschutz argumentieren. Man zwingt ja praktisch die Raucher mindestens 8 Zigaretten (oder wie viele Stunden Ihr arbeitet) zu rauchen und verführt noch die Nichtraucher.

Ihr braucht doch nur einfach nein sagen - völlig unakzeptabel. Statt dessen könnt Ihr ja die Position vertreten, dass jeder, der das Bedürfnis einer Pause verspürt (ob er nun raucht oder nicht) eine Pause von 10min machen darf (das wird dann auf Zeiterfassung hinauslaufen).

Ist doch sehr fraglich, ob der AG deswegen die Einigungsstelle anrufen wird und wenn ja, hat man dann eben einen Kompromiss.

W
wieso

22.04.2015 um 15:29 Uhr

Kölner hat Recht. Bislang sind die MA zum Rauchen gegangen, wenn es die Arbeit erlaubte, ohne auszustempeln.

Die Nichtraucher gehen bei derartigen Gelegenheiten eben auf einen Ratsch in eine andere Abteilung, halten den Ratsch in der eigenen Abteilung oder surfen im Internet.

Es würde niemand auf die Idee kommen die Nichtraucher zum ausstempeln aufzufordern.

Raucher und Nichtraucher sind von der Anzahl in etwa gleich.

BR ist dafür es wie bisher zu belassen. Rauchen erlaubt ohne stempeln.

Ich selbst bin Ex-Raucher habe aber Verständnis für die Raucher.

@bedauerlich auf Kommentare wie den deinen kann hier gut und gerne verzichtet werden.

S
Snooker

22.04.2015 um 20:12 Uhr

Ich bin auch seit 3 Jahren die Droge Nikotin los, (ca 60 selbstgedrehte am Tag) habe aber auch Verständnis für die rauchen (auch wenn´s stinkt. Lach): Als LKW Fahrer kommich durch viele Betriebe und muss auch mal den AG ne´n Lob aus sprechen was die teilweise an Raucherinseln hingestellt haben; so irgendwo auch dem Betriebsgelände. Was ich nur nie nach vollziehen kann, vor Kantinen, da wo die kaffetrinkenden Nichtraucher hin gehen, da ist unmittelbar ne Stechuhr vorhanden, nicht aber vor den Raucherinseln. Die müssen erst irgendwo ausstempeln den Weg zum Rauchen antreten, Rauchen , und den weg zur stempeluhr wieder antreten. Ist das der Sinn der Glöeichbehandlung bei Kurzpausen? den Versicherungsschutz lasse ich heute bewusst mal ganz beiseite. Im grossen und ganzen denke ich da mal was dem einem sein recht kann dem anderem billig sein. (kopfarbeit im LKW ohne nach zu schauen § 75 BetrVG) ? Verbesser mich bitte einer wenn ich mit dem § daneben liege. Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist, solche Regularien förden den Betriebsablauf in keinster Weise. Man sollte dies laufen lassen , den jede Abteilung kann andere Erfordernisse haben.

G
Globus

22.04.2015 um 21:51 Uhr

"Als LKW Fahrer kommich durch viele Betriebe und muss auch mal den AG ne´n Lob aus sprechen was die teilweise an Raucherinseln hingestellt haben;"

so weit hast du dich von uns entfernt? das haben sicher nicht ausschließlich die AG gemacht - und wenn, dann haben sie dennoch das MBR des Gremiums - wo vorhanden - nicht beachtet...

L
Lennebub

23.04.2015 um 12:38 Uhr

Bei uns ist das Abteilungsweise gelöst worden. Abteilungen in denen überwiegend Nichtraucher arbeiten, und Sozialräume, sind auf deren wunsch mit Rauchverbotsschilder gekennzeichnet worden. In anderen Abteilungen in denen Raucher arbeiten darf geraucht werden, solange sich da keiner beschwert. Es brauch auch nicht gestempelt werden, und das klappt. Sollte das nicht funktionieren würde die Gl gleich ein komplette Rauchverbot auf dem Firmengelände anordnen!

M
Moreno

23.04.2015 um 13:00 Uhr

In keiner Abteilung sollte geraucht werden oder verlangt Ihr z.B. von einem 19jährigen mit befristeten Vertrag das er sich über die rauchenden Kollegen die schon ewig da sind beschwert?

P
Pjöööng

23.04.2015 um 16:21 Uhr

Die Arbeitsstättenverordnung ist da eigentlich eindeutig:

"Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) § 5 Nichtraucherschutz (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."

Ich sehe da keinen Raum für "so lange sich niemand beschwert"...

L
Lennebub

24.04.2015 um 13:49 Uhr

Ich arbeite seit ca. 30 Jahren in der Firma ich selbst bin Nichtraucher. Es ist nunmal so das die Raucher, man glaubt es kaum, rücksicht auf Nichtraucher nehmen. Auch 18 jährige mit zeitvertrag haben rechte! Wenn dennen was nicht passt dürfen auch sie sich beschweren und sollten sie Angst / bedenken vorm Chef haben, besteht die Möglichkeit sich beim Betriebsrat zu melden der Diskretion verspricht und hält und sich drum kümmert. Lehrlinge/Azubis sind eh in unsere Nichtraucherabteilung beschäftigt wobei die ein Rauchverbot wärend der Arbeitszeit vom Ausbilder / Meister auferlegt bekommen haben. Ob das rechtens weiß ich allerdings auch nicht.

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