Zwangsuralub wegen Wartung der Stromanlage (Stromausfall)
Unsere Dienststelle wird demnächst für einen Tag wegen der Wartung der ortsfesten Elektrogeräte und der damit verbundenen Stromabschaltung geschlossen. Unsere Geschäftsleitung verlangt nun, dass die Mitarbeiter für diesen Tag Urlaub zu nehmen haben. Wir als Betriebsrat sehen dies anders. Als kurzen Stichpunkt sage ich nur Annahmeverzug des Arbeitgebers und den damit verbundene Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung (§615 BGB).
Nun meint die Personalchefin, dass dennoch die Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte und Beamte) den Urlaub zu nehmen haben. Liegen wir mit unseren Ausarbeitungen falsch?
Und gleich noch eine Frage, die Wartung der Eletroanlage erfolgt an einem Brückentag. Falls die Geschäftsleitung doch noch einlenkt, wie ist es mit den Mitarbeitern, die für diesen Tag Urlaub mit unterschriebenen Urlaubsschein beantragt und denen, die sich lediglich in eine Urlaubsliste eingetragen haben, würden die am Ende "Nase" machen???
Danke im Voraus.
Community-Antworten (1)
20.04.2015 um 10:51 Uhr
@LorenzA § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist ja scheinbar ein Begriff, nicht wahr? Und wenn Du dann den § 615 BGB mit ins Spiel bringst, weisst Du ja was der BR tun kann...
Wer Urlaub bereits genehmigt bekommen hat, der hat sicher keinen Anspruch darauf, diesen Tag wiederzubekommen: Er hat wollte selbigen ja haben. Und nur weil an diesem Tag ZUFÄLLIG tatsächlich nicht gearbeitet werden kann, ist der Urlaubswunsch ja nicht rückwirkend obsolet!
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