Hallo in die Runde,
die kurze Darstellung unseres Problems fällt mir schwer, zunächst folgendes:
Betriebsvereinbarung Urlaub vorhanden, regelt auch Betriebsferien (Ferien für alle, es sind einige Ausnahmen gereglt) und Produktionsstillegung (Urlaub wer möchte, da die Produktion ruht, aber möglicherweiseein Auftrag abgearbeitet werden soll oder Wartung usw.). Vereinbarung sieht vor, dass bis zum 20.12.des Vorjahres der AG bekannt geben muss, was er im kommenden Jahr möchte. Das hat er auch gemacht. es wurden Betriebsferien für 2 Wochen im Juli festgelegt und die davon ausgenommenen Abteilungen bzw. ArbN wurden festgelegt. Alles gut.
Im Januar fiel dem ArbG ein, dass er seinen Abteilungsleitern nicht vorschreiben möchte, wann sie Urlaub nehmen müssen und er fragte beim BR nach, ob sie arbeiten können. Die Begründung war nicht einleuchtend und wir diskutierten mit dem ArbG, dass diese (angeblichen) Aufgaben von den ArbN ausgeführt werden könnten, die sowieso von den Betriebsferien ausgeschlossen sind. Zähneknirschend gab er nach. OK.
Anfang Juli meinte er dann es nochmal versuchen zu müssen, es gab einen lapidaren 2-Zeiler. Gleichzeitig wurde auch für eine andere Abteilung vom AG festgelegt, dass 2 MA arbeiten sollen - ganz ohne Mitteilung an den BR, es wurde zufällig entdeckt.
Per Beschluß wurde das Anliegen abgelehnt und das Verhalten angemahnt.
Am 15.07. reichte der ArbG einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim ArbG ein, der Richter teilte am 19.07. mit, dass er ohne mündliche Erörterung nicht entscheiden könne. Der Arbeitgeber liess ohne einstweilige Verfügung trotzdem nach seinem Wunsch arbeiten, am 04.08.2019 erledigte sich das ganze von selbst, da der ArbG die Erledigung anzeigte und das Verfahren damit beendete. Der Arbeitgeber begründet sein verhalten damit, dass er eben doch Arbeit für die 4 Mitarbeiter gehabt hätte und diese ihre Zustimmung dazu erteilt hätten (eidesstattliche Versicherung).
In unserem BR-Gremium sind viele alte Hasen, aber wir sind gerade total verunsichert, ob wir unsere Aufgabe über viele Jahre so falsch eingeschätzt haben. Wir können nicht glauben, dass eine individuelle. Zustimmung der einz. Mitarbeiter die Zustimmung des BR aus der BR untergraben kann.
Wir wissen schon, dass wir jetzt z.B. ein Beschlußverfahren einleiten könnten - aber die Frage ist jetzt für uns, wie kann ich denn in Zukunft verhindern, dass der ArbG die Zustimmung zu einer Änderung der Absprache mit dem BR (aus der BV) durch die ind. Zustimmung der MA ersetzen kann.
Entschuldigt den langen Text, wahrscheinlich trotzdem noch viele Fragen offen bleiben.
Eure Meinungen liegen uns sehr am Herzen.