Urlaub und Krankheit
Hallo Wir haben eine Kollegin wenn sie Urlaub hat ist sie jedesmal krankgeschrieben. Sie meint dann Sie könne den Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen und den dann fest verplanen. Ist das richtig oder kann der Chef sagen wann Sie den Urlaub zu nehmen hat ? Vielen Dankfürs beantworten ihr habt mir schon viel geholfen :)
Community-Antworten (7)
08.12.2022 um 23:05 Uhr
09.12.2022 um 09:00 Uhr
Nur zur richtigen Einordnung. Wenn ich durch Krankheit gehindert bin, meinen Urlaub im laufendem Jahr zu nehmen, kann ich ihn mit ins nächste Jahr nehmen. Wenn ich aber im laufendem Jahr noch Gelegenheit habe, den Urlaub zu nehmen, der Arbeitgeber dem auch zustimmt, dann muss ich ihn auch im laufendem Jahr nehmen. Nur weil ich die Zeit fürs Urlaub machen nicht so toll finde, bin ich ja nicht gehindert, den Urlaub zu nehmen.
09.12.2022 um 09:46 Uhr
"Wir haben eine Kollegin wenn sie Urlaub hat ist sie jedesmal krankgeschrieben." und da macht der AG nichts? jedesmal krank im Urlaub würde ich als AG anzweifeln und dagegen etwas unternehmen. ansonsten ist das mit dem mitnehmen ins nächste Jahr ganz gut erklärt.
09.12.2022 um 10:01 Uhr
da der Urlaub (zumindestens der gesetzliche Mindesurlaub) zwingend im laufenden Jahr zu nehmen ist und nur in Ausnahmefällen in das nächste Jahr verschoben werden darf (ansonsten würde das BUrlG bezüglich des Erholungssinnes ins Leere laufen) kann der AG auch Urlaub anordnen im Rahmen des gesetzlichen Mindesturlaubes, wenn der AN keine Bereitschaft zeigt den Urlaub zu nehmen.
09.12.2022 um 11:48 Uhr
habe ich das richitg verstanden: eine MA ist regelmäßig in ihrem U krank geschrieben und sagt dann auch noch, das mache sie, damit sie ihren U im nächsten Jahr gut verplanen könne. Du als BR sollst sie dann über ihre Rechte informieren?? Da bin ich einigermaßen sprachlos. Das klingt eher nach einer Beratung zu kollegialem Verhalten, Arbeitszeitbetrug und Kündigung.
09.12.2022 um 12:07 Uhr
"und sagt dann auch noch, das mache sie, damit sie ihren U im nächsten Jahr gut verplanen könne."
das steht da mMn nicht ...
09.12.2022 um 13:07 Uhr
Gebe ich celestro recht, das steht da nicht (so direkt).
Wenn das aber jedes mal so ist (und hier gehe ich mal nur von dem geschriebenen des TE aus) und Sie meint dann Sie könne den Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen und den dann fest verplanen. würde ich als AG ihr einen Strich durch die Rechnung machen. Ich würde als erstes ein Gutachten verlangen wenn das Regelmäßig im Urlaub auftritt, denn es kann ja auch sein das sie evtl. zu einer bestimmten Jahreszeit eine Pollenallergie hat und sie wirklich nichts dafür kann. Sollte nichts schwerwiegendes dahinter stecken würde ich ihr z.B. die ersten 2 Wochen im Dez. zur Verfügung stellen wo sie ihren Resturlaub nehmen kann (mit dem Verweis gas zu den Festtagen und Jahreswechsel schon alles verplant ist.. Ist die vorgegebene Zeit Unattraktiv wird es sich in Zukunft vielleicht ändern:
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20