Erstellt am 17.04.2015 um 11:33 Uhr von Kölner
@Achja
Der BR hat damit eigentlich nichts zu tun.
Wenn ein AG so nett ist und den Urlaub gewährt, weil der neue AN z.B. auf seinem Gebiet eine Kornifere ist, dann ist dagegen auch nichts einzuwenden.
Wenn der AG das nicht so sieht und auf die Einhaltung des unterschriebenen AV besteht, dann ist das Problem des Urlaubs eines des ANs.
Warum fängt der AN nicht einfach später an (was aus der Sicht eines AG nicht unüblich wäre)?
Erstellt am 17.04.2015 um 11:40 Uhr von Achja
Später anfangen geht nicht so einfach, weil im Sozial- und Erziehungsdienst als Grenze der Beginn eines neuen Schuljahres angenommen wird und der ist in Sachsen der 1.August.
Erstellt am 17.04.2015 um 12:13 Uhr von nicoline
*und gleich mit Urlaub beginnt, weil er diesen schon ewig gebucht hat, muss das der AG akzeptieren?*
In welcher Funktion fragst Du hier? Bei Neueinstellungen mitten im Jahr kann so etwas doch durchaus vorkommen und wird, so kenne ich das jedenfalls, meistens im Vorstellungsgespräch schon geklärt vom Bewerber. Wenn nicht, muss der AG das mit demjenigen klären. Der BR ist erst dann dabei, wenn
§ 87 Abs. 1 Nr. 5
**sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird**
mal abgesehen davon, ob der Beschäftigte überhaupt schon Urlaubsanspruch hat.