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Urlaub nach HM - kann der AG eine längere Zeitspanne der Arbeitstätigkeit verlangen?

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege arbeitet in Vollzeit nach erfolgreicher Wiedereingliederung -Hamburger Modell- 03.08.2009. Er möchte seinen Urlaub antrten zum 05.10.2009,kann der AG eine längere Zeitspanne der Arbeitstätigkeit verlangen? Gibt es eine Urlaubssperrfrist zwischen Arbeitsantritt nach HM und Urlaub?

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

02.08.2009 um 18:10 Uhr

monti, nein, es gibt keine Urlaubssperrfrist. Und Ihr als BR seid nach § 87 (1) Nr. 5 voll in der MB.

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