Einsichtnahme Arbeitszeitliste
Kann der Betriebsrat Einsicht in die Arbeitszeitlisten der Mitarbeiter verlangen? Hier geht es darum, die Einhaltung der Arbeitszeit lt. Dienstplan zu kontrollieren. (zB. Aufschreiben von nichteingehaltenen Pausen als Mehrarbeit...u.ä.)
Community-Antworten (2)
16.04.2015 um 16:29 Uhr
Natürlich! Schließlich gehört die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitszeiten gemäß § 80 BetrVG, mit zu seinen Aufgaben.
16.04.2015 um 17:23 Uhr
so ist es , darum steht im § 80 Abs. 2 BetrVG Euer Anspruch.
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