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Einsichtnahme Arbeitszeitliste

B
BRNEUN
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat Einsicht in die Arbeitszeitlisten der Mitarbeiter verlangen? Hier geht es darum, die Einhaltung der Arbeitszeit lt. Dienstplan zu kontrollieren. (zB. Aufschreiben von nichteingehaltenen Pausen als Mehrarbeit...u.ä.)

1.45002

Community-Antworten (2)

C
Casablanca

16.04.2015 um 16:29 Uhr

Natürlich! Schließlich gehört die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitszeiten gemäß § 80 BetrVG, mit zu seinen Aufgaben.

G
gironimo

16.04.2015 um 17:23 Uhr

so ist es , darum steht im § 80 Abs. 2 BetrVG Euer Anspruch.

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