Wir haben Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten beim AG beantragt. Der AG teilte uns mit, dass eine Einsichtnahme nur für den BRV gewährt wird. Wir haben 140 MA, 7-köpfiger BR, und haben in einer Sitzung beschlossen, dass der BRV und die Stv.BRV die Einsicht nehmen werden. Diesen Beschluss haben wir dem AG schriftlich mitgeteilt.

Darf der AG die Einsichtnahme nur auf den BRV beschränken?