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Vorbereitungen zur Einsichtnahme in Bruttolohnlisten der Arbeitnehmer

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Wir werden in unserer nächsten Sitzung einen Beschluss fassen gemäß unseren Aufgaben aus dem BetrVg Einsicht in die Bruttolohnlisten zu nehmen. Worauf muss ich bei der Einsichtnahme achten? Kann ich mir in der Personalabteilung die aktuellen Personalpläne aus allen Bereichen unseres Unternehmens geben lassen, oder muss ich diese selbst aufstellen? (Wir haben ca. 500 mitarbeiter!) Wer hat solch eine Einsichtnahme schon einmal durchgeführt?

Dankeschön

6.40708

Community-Antworten (8)

N
nicoline

28.02.2008 um 13:10 Uhr

Hallo betriebsrat, In größeren Betrieben ist der Betriebsausschuss dazu befugt nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten zu nehmen. In kleineren Betrieben, die keinen Betriebsausschuss haben, kann dies der Betriebsratsvorsitzende oder ein anderes Betriebsratsmitglied übernehmen. Einblick bedeutet nur Vorlage zur Einsicht. Sie haben keinen Anspruch auf Aushändigung der Listen. Streng genommen dürfen Sie die Listen auch nicht fotokopieren oder abschreiben, sondern nur entsprechende Notizen machen. Diese Feinheiten kennen allerdings viele Arbeitgeber nicht – zu Ihrem Vorteil. Achtung: Ungleichbehandlung von Frauen Im Durchschnitt verdienen Frauen immer noch weniger als Männer – trotz gleicher Arbeit. Daher sollten Sie beim Einblick in die Lohnlisten vor allem auf die geschlechtsbezogene Gleichbehandlung achten. Zu diesem Zweck können Sie auch eine geschlechtsbezogene Aufstellung der Löhne verlangen. Ihr Einsichtsrecht bezieht sich auf sämtliche Bruttolohn- und Gehaltslisten aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Es kann unabhängig von der Zustimmung der betroffenen Kollegen und sogar gegen deren ausdrücklichen Willen wahrgenommen werden. Für die Gehälter der leitenden Angestellten gilt dies nicht, weil Sie für diese Kollegen nicht zuständig sind. Sämtliche Lohnbestandteile müssen offengelegt werden Das Einsichtsrecht besteht hinsichtlich sämtlicher Lohnbestandteile. Die Bruttoentgelte sind nach ihren einzelnen Bestandteilen aufzuschlüsseln, also beispielsweise nach • Grundlohn, • Zulagen, • Prämien, • Gratifikationen und • anderen Sondervergütungen. Arbeitgeber muss Sie aufklären Sind die Lohn- und Gehaltslisten aus sich heraus nicht verständlich, muss der Arbeitgeber Ihnen die notwendigen Erläuterungen geben. Darauf sollten Sie unbedingt bestehen. Ansonsten tappen Sie im Dunkeln und können das betriebliche Lohngefüge nicht richtig beurteilen.

Quelle: E-Letter Betriebsrat online

Freundliche Grüße nicoline

S
soso

28.02.2008 um 14:28 Uhr

@nicoline:

Du bis aber mutig.... wegen copyright und so......

D
DonJohnson

28.02.2008 um 16:44 Uhr

Na nicoline. Wer sagt, dass der BR nicht für AT´s zuständig ist? Ist jeder AT automatisch leitender Angestellter? Ich glaube du wirfst da ein wenig durcheinander. Richtig ist aber, dass der BR nur mit Zustimmung des AT in dessen Gehaltsliste einsehen darf. Und noch eine Kleinigkeit: Kopieren darf man sie nicht, aber abschreiben schon! Sollte man mir beweisen, dass ich Unrecht habe, verklage ich den Dozenten vom BRII :-)

N
nicoline

28.02.2008 um 17:57 Uhr

@ Don Johnson

Wer sagt, dass der BR nicht für AT´s zuständig ist?< Niemand! Von ATs ist ja auch gar nicht die Rede!

Ist jeder AT automatisch leitender Angestellter? < Nein, wurde auch nicht behauptet!

Ich glaube du wirfst da ein wenig durcheinander.< Was denn?

Richtig ist aber, dass der BR nur mit Zustimmung des AT in dessen Gehaltsliste einsehen darf.< Als Ergänzungsantwort sehr wissenswert!

Und noch eine Kleinigkeit: Kopieren darf man sie nicht, aber abschreiben schon!< Steht für mich gleich mit Notizen machen, ansonsten: viel Spaß bei 500 Mitarbeitern oder noch mehr ;-))

Sollte man mir beweisen, dass ich Unrecht habe, verklage ich den Dozenten vom BRII :-)< Kann Dir keiner beweisen, hast Recht!

D
DonJohnson

28.02.2008 um 19:18 Uhr

Sorry, wenn ich deinen Wortschwall falsch verstanden habe, du weißt ja, ich bin blond. "Streng genommen dürfen Sie die Listen auch nicht fotokopieren oder ABSCHREIBEN, sondern nur entsprechende Notizen machen." Das mit AT scheinst du rausgenommen zu haben - das stand da eindeutig!

Danke, dass du mir dennoch Recht gibst!

N
nicoline

28.02.2008 um 21:42 Uhr

@ Don Johnson

Sorry, wenn ich deinen Wortschwall falsch verstanden habe, du weißt ja, ich bin blond< Erstens war es nicht "mein " sondern nur die Weitergabe einer Information, wie Du an der Quellenangabe unschwer erkennen können müßtest, auch wenn sie nachträglich eingefügt wurde und zweitens kein "schwall" sondern einfach nur ausführlich und das Du blond bist, wußte ich bislang auch nicht, aber für die Zukunft werde ich es mir merken.

Streng genommen dürfen Sie die Listen auch nicht fotokopieren oder ABSCHREIBEN, sondern nur entsprechende Notizen machen.< Stand auch genau so drin, von abschreiben hast Du gesprochen.

verklage ich den Dozenten vom BRII< habe hinter diesem Satz keine Doppeldeutigkeit vermutet. Vielleicht ist es aber besser, wenn man bei Deinen Antworten immer nachfragt, was davon ernst gemeint ist. In meiner Schulung ist auch nichts von Abschreiben erzählt worden, deswegen würde ich in diesem Forum auch nicht darüber schreiben (möchte nämlich nicht, dass jemand auf den Bauch fällt, mit Behauptungen, die hier zu lesen und gar nicht wahr sind) hätte ja aber durchaus sein können, dass es bei Dir wirklich so war. Wo aber ist definiert wie umfangreich Notizen sein dürfen? Darauf bezog sich mein "Du hast Recht", aber vielleicht muß ich mich auch besser ausdrücken.

Das mit AT scheinst du rausgenommen zu haben - das stand da eindeutig!<

Stand da eindeutig nicht. Nachfolgend der gesamte E-Letter:

nun wissen wir also endlich ganz genau, wo das Geld liegt, das

            + immer fehlt, wenn es um höhere Löhne oder soziale Leistungen geht,
            + die Kolleginnen und Kollegen durch Lohnverzicht und Mehrarbeit aufgebracht haben,
            + durch massiven Arbeitsplatz-Abbau eingespart wurde:

nämlich in Liechtenstein!

In diesem Micky-Maus-Land, das sich dagegen wehrt, mit „Entenhausen“ gleichgesetzt zu werden, bunkern die hohen Herren ihre Millionen: damit sie ja nicht per Steuer dazu herangezogen zu werden, unser Gemeinwesen mitzufinanzieren. Nein, das wäre ja auch wirklich zu viel verlangt, wenn die „Leistungsträger“ dieser Gesellschaft auch noch wie jede Kassierin bei Aldi oder Lidl Geld an den Staat abgeben müssten!

Ich meine, dass es gar nicht nötig ist, die angedrohten Haftstrafen für Steuerhinterziehung zu erhöhen. Man sollte stattdessen diese Leute dazu zwingen, mit einer Familie einmal zwei Jahre lang von Hartz IV oder einem Mindestlohn zu leben. Dann wüssten die vielleicht endlich, was in diesem Land wirklich eine „Leistung“ ist!

Doch genug davon – hoffen wir nur, dass Staatsanwaltschaften und Steuerfahnder möglichst viel von den hinterzogenen Millionen aufspüren!

Mit freundlichen Grüßen, E-Letter empfehlen

Josef Mieslinger, Betriebsratsvorsitzender

Damit der Aufschwung auch bei Ihren Kolleginnen und Kollegen ankommt ...

... brauchen sie vor allem auch eine starke betriebliche Interessenvertretung – also Sie und Ihre Betriebsrats-Kollegen!

Damit Sie für diese Aufgabe bestens gerüstet sind, sollten Sie sich immer auf absolut zuverlässige Informationen, praxisnahe Tipps, Anleitungen und fertige Mustertexte, z. B. für Betriebsvereinbarungen, stützen können. Außerdem sollte das alles so gut aufbereitet sein, dass Sie nie länger als 15 Minuten Lesezeit dafür brauchen.

Alle diese Anforderungen erfüllt „BetriebsRAT kompakt“. Überzeugen Sie sich selbst davon, und fordern Sie hier die aktuelle Ausgabe von „BetriebsRAT kompakt“ als kostenlose Probeausgabe an! Bestehen Sie auf Einblick in die Gehaltslisten, um für Lohngerechtigkeit zu sorgen

Wissen Sie eigentlich, wie viel Ihre Kollegen verdienen? Nein? Das sollten Sie aber. Nicht aus Neugier, sondern um zu prüfen, ob in Ihrem Betrieb Lohngerechtigkeit herrscht.

Stellen Sie fest, ob Kolleginnen und Kollegen das bekommen, was Ihnen zusteht und ob gleiche Arbeit auch gleich bezahlt wird.

Zu diesem Zweck können Sie als Betriebsrat die Lohn- und Gehaltslisten einsehen.

Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben Sie das Recht, in die Bruttolohn- und Gehaltslisten Einblick zu nehmen. In größeren Betrieben ist der Betriebsausschuss dazu befugt. In kleineren Betrieben, die keinen Betriebsausschuss haben, kann dies der Betriebsratsvorsitzende oder ein anderes Betriebsratsmitglied übernehmen.

Einblick bedeutet nur Vorlage zur Einsicht. Sie haben keinen Anspruch auf Aushändigung der Listen. Streng genommen dürfen Sie die Listen auch nicht fotokopieren oder abschreiben, sondern nur entsprechende Notizen machen. Diese Feinheiten kennen allerdings viele Arbeitgeber nicht – zu Ihrem Vorteil.

Achtung: Ungleichbehandlung von Frauen Im Durchschnitt verdienen Frauen immer noch weniger als Männer – trotz gleicher Arbeit. Daher sollten Sie beim Einblick in die Lohnlisten vor allem auf die geschlechtsbezogene Gleichbehandlung achten. Zu diesem Zweck können Sie auch eine geschlechtsbezogene Aufstellung der Löhne verlangen.

Ihr Einsichtsrecht bezieht sich auf sämtliche Bruttolohn- und Gehaltslisten aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Es kann unabhängig von der Zustimmung der betroffenen Kollegen und sogar gegen deren ausdrücklichen Willen wahrgenommen werden. Für die Gehälter der leitenden Angestellten gilt dies nicht, weil Sie für diese Kollegen nicht zuständig sind.

Sämtliche Lohnbestandteile müssen offengelegt werden Das Einsichtsrecht besteht hinsichtlich sämtlicher Lohnbestandteile. Die Bruttoentgelte sind nach ihren einzelnen Bestandteilen aufzuschlüsseln, also beispielsweise nach

* Grundlohn,
* Zulagen,
* Prämien,
* Gratifikationen und
* anderen Sondervergütungen. 

Arbeitgeber muss Sie aufklären Sind die Lohn- und Gehaltslisten aus sich heraus nicht verständlich, muss der Arbeitgeber Ihnen die notwendigen Erläuterungen geben. Darauf sollten Sie unbedingt bestehen. Ansonsten tappen Sie im Dunkeln und können das betriebliche Lohngefüge nicht richtig beurteilen.

Immer noch freundliche Grüße

D
DonJohnson

28.02.2008 um 23:23 Uhr

Na, das wirst du nicht gerne hören, aber ich finde dich klasse!!! :-)

Ernsthaft: das mit AT stand da, sonst hätte ich es nciht geschrieben! Wortschwall hin oder her - zu viele Worte sind auch nix - weil, du weißt ja, ich bin blond - hey, jeder sollte wissen, dass Don Johnson blond ist - noch nie Miami Vice gesehen???

Ich gebe zu, mich manchmal nicht vernünftig ausdrücken zu können - drum bin ich kein BRV (einige hier halten das auch für gut so :-) )

Wie dem auch sei: ich stelle unangenehme Fragen und bin manchmal zu schnell mit meinen Antworten, aber bei dieser Frage habe ich mir Zeit gelassen.

Aber vielleicht habe ch das tatsächlich nciht richtig verstanden - ist vermutlich so. Wenn dann tut es mir Leid. Wollte dich weder beleidigen noch sonst etwas, wollte nur versuchen zu helfen, ok?

Weiterhin gutes Verrichten - vielleicht trifft man sich ja mal wieder hier.

N
nicoline

29.02.2008 um 00:29 Uhr

@ Don Johnson

Ernsthaft: das mit AT stand da, sonst hätte ich es nciht geschrieben!< Liest Du in dem E-Letter etwas von AT, ich nicht, aber vielleicht hast Du ja einen anderen bekommen ;-)

zu viele Worte sind auch nix< zu wenige, überhebliche, genervte,oberlehrerhafte Worte und fake sind auch nix. Riecht ziemlich danach, wie AG sich oft benehmen.

noch nie Miami Vice gesehen?< oh doch und sehr gerne. Aber in der Serie war er nicht so "blond", wie dieses Wort landläufig gemeint ist.

aber bei dieser Frage habe ich mir Zeit gelassen< hab ich ehrlich nicht wirklich gemerkt

Wenn dann tut es mir Leid. Wollte dich weder beleidigen noch sonst etwas< Entschuldigung angenommen ;-))

wollte nur versuchen zu helfen, ok?< das ist voll ok, aber versuch es doch einfach mal sachlich, nicht immer so schräg, das man sich (oft) als Zwerg fühlen muß, wenn Du geantwortet hast. Glaube nämlich, dass Du viel Wissen hast, das anderen helfen kann!

Weiterhin gutes Verrichten < Wünsch ich Dir ebenfalls

vielleicht trifft man sich ja mal wieder hier< bestimmt und von mir aus gerne!

Nette Träume nicoline

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