Erstellt am 15.04.2015 um 08:47 Uhr von Nubbel
wenn der schichtplan einmal vom br genehmigt ist, kann er ohne br nicht mehr geändert werden. es wäre am br tätig zu werden und dies zu verhandeln
Erstellt am 15.04.2015 um 09:43 Uhr von gironimo
Vielleicht gibt es bei Euch auch eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema. Du solltet auf jeden Fall mit dem BR kontakt aufnehmen.
Erstellt am 15.04.2015 um 18:11 Uhr von Rattle
Die Anweisung sollte mal angezweifelt werden (ArbZG § 5 Ruhezeit).