Erstellt am 08.12.2022 um 09:13 Uhr von takkus
Wenn er ausschließlich Mittwoch Urlaub beantragt hat, dann nicht.
Erstellt am 08.12.2022 um 10:19 Uhr von Relfe
ansonsten hatte er 3 Tage Urlaub und keine Kurzarbeit, somit bekommt er normales Urlaubsentgelt anstatt KA-Geld
Kommt aber auch ggf. auf die KA-Regelung bzw. dazugehörige BV an, evt darf man in so einem Fall keine KA im Anschluß an Urlaub machen, wenn noch genug Urlaubsanspruch besteht (da bin ich aktuell nicht auf dem allerneusten Stand was KA-Regelung angeht und eure BV dazu kenne ich auch nicht)