Was sind "Überstunden im gesetzlichen Rahmen"?
Hallo!
Einige Kollegen sind an uns herangetreten: in ihren AV steht "... der MA ist verpflichtet, Überstunden im gesetzlichen Rahmen zu leisten".
Was bedeutet das?
Wir finden keinen Gesetzestext, in dem steht "Arbeitnehmer müssen X Überstunden unter diesen oder jenen Voraussetzungen leisten"!?
Community-Antworten (4)
14.04.2015 um 17:38 Uhr
Mit dem gesetzlichen Rahmen ist das Arbeitszeit Gesetz gemeint.
14.04.2015 um 18:15 Uhr
Die vereinbarte Wochenarbeitszeit liegt ja in der Regel unter den Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG (also für den Regelfall z.B. 10 Std./Tag, 8 Stunden im Durchschnitt und max. 48 Std /Wo).
im gesetzlichen Rahmen< meint eben über die Wochenarbeitszeit hinaus bis zu diesen Limits.
Vorsorglich (ohne das es aus Deiner Frage hervorgeht) sei angemerkt:
JEDE Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig - auch die, zu der der AN einzelvertraglich verpflichtet wäre. Das heißt - ohne Zustimmung des BR keine Mehrarbeit. Und der BR kann Gründe welcher Art auch immer nennen, wenn er die Mehrarbeit verweigern will, die AN vertraglich leisten müssten. Kollektivrecht vor Individualrecht.
14.04.2015 um 21:17 Uhr
Danke Euch!
Eine Frage noch: Überstunden sind doch freiwillig, oder? Ich meine, unser Gewerkschaftssekretär hat mal gesagt, auch, wenn der BR der Leistung von Ü zustimmt, entscheidet jeder AN selbst, ob erÜbrigen leisten will, oder nicht,
Richtig?
14.04.2015 um 22:09 Uhr
wenn im av steht: ist verpflichtet, was denkst wie freiwillig das dann noch ist?
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