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Was sind "Überstunden im gesetzlichen Rahmen"?

S
Schlawiner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Einige Kollegen sind an uns herangetreten: in ihren AV steht "... der MA ist verpflichtet, Überstunden im gesetzlichen Rahmen zu leisten".

Was bedeutet das?

Wir finden keinen Gesetzestext, in dem steht "Arbeitnehmer müssen X Überstunden unter diesen oder jenen Voraussetzungen leisten"!?

1.63504

Community-Antworten (4)

M
Moreno

14.04.2015 um 17:38 Uhr

Mit dem gesetzlichen Rahmen ist das Arbeitszeit Gesetz gemeint.

G
gironimo

14.04.2015 um 18:15 Uhr

Die vereinbarte Wochenarbeitszeit liegt ja in der Regel unter den Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG (also für den Regelfall z.B. 10 Std./Tag, 8 Stunden im Durchschnitt und max. 48 Std /Wo).

im gesetzlichen Rahmen< meint eben über die Wochenarbeitszeit hinaus bis zu diesen Limits.

Vorsorglich (ohne das es aus Deiner Frage hervorgeht) sei angemerkt:

JEDE Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig - auch die, zu der der AN einzelvertraglich verpflichtet wäre. Das heißt - ohne Zustimmung des BR keine Mehrarbeit. Und der BR kann Gründe welcher Art auch immer nennen, wenn er die Mehrarbeit verweigern will, die AN vertraglich leisten müssten. Kollektivrecht vor Individualrecht.

S
Schlawiner

14.04.2015 um 21:17 Uhr

Danke Euch!

Eine Frage noch: Überstunden sind doch freiwillig, oder? Ich meine, unser Gewerkschaftssekretär hat mal gesagt, auch, wenn der BR der Leistung von Ü zustimmt, entscheidet jeder AN selbst, ob erÜbrigen leisten will, oder nicht,

Richtig?

N
Nubbel

14.04.2015 um 22:09 Uhr

wenn im av steht: ist verpflichtet, was denkst wie freiwillig das dann noch ist?

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