Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen :)

Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) )
und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte ich dieses Forum nur schon etwas früher entdeckt Smile

Morgen muss das Wahlausschreiben raus, damit alle Fristen eingehalten werden.

Hierzu noch ein paar Fagen:

Bei uns ist es so, dass nach der Hondtschen Berechnung KEINE Männer im BR sitzen müssten. Ist das dann definitiv so, oder muss trotzdem mindestens 1 Mann einen Sitz haben? Dass mindestens einer reingewählt wird ist nicht das Problem, mir geht es nur um die Formulierung im Wahlausschreiben.

Wir haben im Haus eine Leiharbeiterfirma (neue AN werden nur noch darüber eingestellt, ist eine Tochterfirma). Dessen AN dürfen wählen, sind jedoch nicht wählbar. Ist es richtig, dass bei der Berechnung der Sitze des BR die Leiharbeiter nicht mitgezählt werden, jedoch bei der Minderheitenberechnung?

Ebenso werde die unter 18jährigen Schüler mitgebzählt, auch wenn sie nicht wählen dürfen?


Hier noch mein vorläufiges Wahlausschreiben, habe ich was vergessen?



Wahlausschreiben

Datum 23.02.2010



Die Betriebsratswahl im Betrieb XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX wird mit Aushang dieses Wahlausschreibens eingeleitet.

Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass die Betriebsratswahl XXXXXXXXXXXXXXXXt 2010 stattfindet am:

08. April 2010
von xxuhr bis xx Uhr
im xxxxxxxxxx


Der künftige Betriebsrat besteht aus X Mitgliedern.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer

• die am Tag der Wahl bei XXXXXXXXXXXXXXX
• am Tag der Wahl bei der XXXXXXXXXXXXX (anm. Leiharbeitnehmer) mit Beschäftigungsort im XXXXXXXXXXXXX angestellt sind und dort länger als 3 Monate dort eingesetzt werden
• am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben
• in die Wählerliste eingetragen sind


Im Betrieb sind xx Frauen und xx Männer als Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden beschäftigt.
Davon entfallen auf die xxxxx 14 Frauen und 2 Männer.(anm. leiharbeitnehmer)
Leitende Mitarbeiter wurden nicht berücksichtigt.

Gemäß § 15 Abs. 2 BetrVG muss das Geschlecht, das im Betrieb in der Min-derheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Belegschaft vertreten sein. In der Minderheit sind Männer.
Nach der d´Hondtschen Berechnung der Minderheitensitze im Betriebsrat muss in unserem Betriebsrat kein Mann sitzen.




Die wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden hiermit aufgefordert, vor Ablauf von zwei Wochen spätestens jedoch bis zum Mittwoch, 10.03.2010, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge bei xxxxxxxxxxx, oder bei Frau xxxxxxxxxxxxxxxxx oder Frau XXXXXXXXXXX einzureichen. Der Wahlvorstand darf nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge berücksichtigen.
Die beiden Wahlvorstandsbüros sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

XXXXXXXXXXXXXXXXXX

Wählbar sind alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 6 Monate bei derXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX angestellt sind, und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei der Wahl des Betriebsrates sind nur diejenigen wahlberechtigt und wählbar, die in die Wählerliste eingetragen
sind. Die Wählerliste und Wahlordnung wird mit diesem Wahlausschreiben in den oben genannten Wahlbüros ausgelegt und kann zu oben genannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens spätestens bis zum XXXXXXXXXXXX Uhr beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden.

Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können beim Wahlvorstand die Übersendung von Briefwahlunterlagen beantragen.


Wird mehr als eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet eine Listenwahl statt. In diesem Fall hat der Wähler nur eine Stimme, die er der jeweiligen Liste geben kann. Wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, erfolgt eine Personenwahl. Der Wähler hat dann so viele Stimmen, wie der künftige Betriebsrat Sitze haben wird.

Die Bekanntgabe der gültigen Vorschlagslisten erfolgt am Montag, den 22.03.2010.
Wird keine gültige Vorschlagsliste rechtzeitig eingereicht, wird der Wahlvor-stand eine Nachfrist von einer Woche setzen. Wird auch dann noch kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet keine Betriebsratswahl statt.

Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich und erfolgt am XXXXXXXX

Betriebsadresse des Wahlvorstandes:

XXXXX



Der Wahlvorstand




Muss die Listenwahl genauer erklärt werden? Gehofft wird, dass es zur Personenwahl kommt und nur eine Liste eingerecht wird;)

Muss die berechnung der Minderheitensitze (die es ja bei uns nicht gibt) auch ins Wahlausschreiben rein?


Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

Luisa