Verjährung von Gehaltsansprüchen
Liebe Wissende,
lt. BGB verjähren Gehaltsforderungen nach 3 Jahren. In unserem Manteltarifvertrag steht: "Gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis und den Tarifverträgen (z.B. rückständiges Gehalt, aus Leistung von Mehrarbeit, auf Eingruppierung usw.) sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten seit Fälligkeit des Anspruchs schriftlich geltend zu machen." Heißt das dann, dass alles, was vor den 6 Monaten aufgelaufen ist, futsch ist? Oder ist der gesetzliche Anspruch höher zu bewerten?
Community-Antworten (5)
14.04.2015 um 12:51 Uhr
Es gelten die tariflichen Ausschlussfristen.
14.04.2015 um 13:09 Uhr
Heißt das dann, dass alles, was vor den 6 Monaten aufgelaufen ist, futsch ist? Grundsätzlich ja.
Oder ist der gesetzliche Anspruch höher zu bewerten? Nein! Siehe gironimo.
14.04.2015 um 13:56 Uhr
tvöd???????
14.04.2015 um 15:15 Uhr
@ Nubbel: herstellender Buchhandel
14.04.2015 um 16:47 Uhr
schade, der tvöd hebelt bei betrug die sechs monate aus
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