Erstellt am 30.07.2017 um 17:13 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber ich verstehe den Sachverhalt nicht!
Woher kommt der Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub?
Haben die Mitarbeiter diesen beantragt?
Wie soll eine rückwirkende Urlaubsgewährung funktionieren?
Erstellt am 30.07.2017 um 19:45 Uhr von gironimo
Da musst du in den geltenden Manteltarif schauen. Dort ist von Ausschlussfristen die Rede. Ansonsten ist die allgemeine Verjährung 3 Jahre.
Erstellt am 31.07.2017 um 07:12 Uhr von nicoline
§ 37
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Erstellt am 31.07.2017 um 09:29 Uhr von celestro
"Wie soll eine rückwirkende Urlaubsgewährung funktionieren?"
Indem die Personalabteilung den Urlaubskonten der "Betroffenen" jetzt die Tage gut schreibt und diese Personen die Tage dann in Anspruch nehmen.
Erstellt am 31.07.2017 um 12:17 Uhr von AlterMann
Hallo nicoline:
§ 37 welcher Vorschrift hast Du da zitiert?
Erstellt am 31.07.2017 um 12:22 Uhr von nicoline
AlterMann,
wenn ich mich richtig erinnere, wird bei Maria der TVöD angewendet.