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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verjährung von falscher Urlaubsberechnung durch die Personalabteilung

M1
Maria 1964
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Nachwachen im Altenheim bekommen 3 Tage mehr Urlaub. Dieser Zusatzurlaub wurde von der Personalabteilung verwährt und nach langen Diskussion jetzt rückwirkend ab 2015 doch genehmigt. Für die Jahre vorher aber nicht. Wann verjährt ein Rechtsanspruch darauf?

1.30406

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

30.07.2017 um 19:13 Uhr

Sorry, aber ich verstehe den Sachverhalt nicht!

Woher kommt der Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub?

Haben die Mitarbeiter diesen beantragt?

Wie soll eine rückwirkende Urlaubsgewährung funktionieren?

G
gironimo

30.07.2017 um 21:45 Uhr

Da musst du in den geltenden Manteltarif schauen. Dort ist von Ausschlussfristen die Rede. Ansonsten ist die allgemeine Verjährung 3 Jahre.

N
nicoline

31.07.2017 um 09:12 Uhr

§ 37 Ausschlussfrist (1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.

C
celestro

31.07.2017 um 11:29 Uhr

"Wie soll eine rückwirkende Urlaubsgewährung funktionieren?"

Indem die Personalabteilung den Urlaubskonten der "Betroffenen" jetzt die Tage gut schreibt und diese Personen die Tage dann in Anspruch nehmen.

A
AlterMann

31.07.2017 um 14:17 Uhr

Hallo nicoline:

§ 37 welcher Vorschrift hast Du da zitiert?

N
nicoline

31.07.2017 um 14:22 Uhr

AlterMann, wenn ich mich richtig erinnere, wird bei Maria der TVöD angewendet.

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