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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verjährung von Forderungen des AG

B
Boisheim
Jan 2018 bearbeitet

Unser Firma stellt dem AD einen Firmenwagen, möchte eine Ma ein Fahrzeug einer höheren Fahrzeugklasse, muss er einen pauschalen Betrag von x monatlich Zuzahlen. Dieser wir automatisch vom Gehalt abgezogen. Jetzt wurde bei einigen Kollegen dieser Abzug vergessen und der AG fordert rückwirkend bei einigen bis Dez 2012 den Betrag. ( über 1000 e) gibt es hier Verjährungsfristen ?

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Community-Antworten (2)

T
tommyh

19.11.2013 um 21:10 Uhr

Hallo Du! Solche Nachforderungen können gestellt werden aber nur im Zeitraum der Ausschlussfrist dies steht in der Regel im Arbeitsvertrag / Tarif / Betriebsvereinbarung .

H
Hartmut

20.11.2013 um 20:01 Uhr

Hallo Boisheim, die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist gem. BGB beträgt glaube ich 2 (oder 3?) Jahre. Natürlich gibt es zig Sonderregelungen und Urteile, aber ich würde hier mal von diesen mindestens 2 Jahren ausgehen wollen. Demnach hat der AG noch sehr bequem Zeit für seine Forderung.

Allerdings, wenn ihm das Geld doch offenbar auch zusteht (er ist ja beim Kauf des größeren Kfz in Vorlage gegangen), warum sollte man es ihm vorenthalten?

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