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Ruhezeit im Rettungsdienst (§5 ArbZG)

T
TimTaylor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsratskollegen,

ich habe eine Frage zum Thema Ruhezeit im Rettungsdienst. Ist diese im Rettungsdienst und Krankentransport 11 oder 10 Stunden? Oder muss man da sogar zwischen Rettungsdienst und Krankentransport unterscheiden? Dazu haben wir bisher verschiedene Aussagen gehört, wo jede auch nachvollziehrar ist. Jedoch konnte uns bisher keiner weder die dafür noch die dagegen sprechende Variante bestätigen.

Vielen Dank im Voraus

2.03901

Community-Antworten (1)

K
kratzbuerste

11.04.2015 um 15:11 Uhr

Wegen der zahlreichen möglichen Abweichungen von der Grundregel des § 5 ArbZG (siehe z.B. § 5 und § 7 ArbZG) stellt sich die Frage nach den geltenden Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen.

Rufe doch mal bei der Gewerkschaft an.

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