Frist für Eingruppierung gem. Stellenbeschreibung
Als AN beschäftigt mich aktuell folgende Frage, nachdem sie intern bislang auf taube Ohren stößt:
Meine Erstanstellung bestand in einem Traineeprogramm ab 10/2012. Wegen der Kündigung durch einen Mitarbeiter und dessen Weggang habe ich dort ab 03/2013 kurzfristig die Vertretung bis zur Nachbesetzung übernommen. Im Rahmen der Nachbesetzung habe ich die Stelle ab 11/2013 unbefristet übernommen, d.h. vor Ablauf des befristeten AV für das Traineeprogramms. Hierbei wurde die Entgeltgruppe von ursprünglich TG 6 auf TG 7 angepasst. Per 12/2014 erfolgte die nächste Anpassung auf TG 8. Bei der Stelle handelt es sich jedoch gem. Stellenbeschreibung um eine AT-Stelle, für ein Gehaltsband gemäß BV vorgegeben ist. Davon bin ich weit entfernt. Unterschiede zwischen tatsächlichem Aufgabenumfang und Stellenbeschreibung gibt es nicht.
Was kann man hier klugerweise tun?
PS: Es gilt der Tarifvertrag für private Banken.
Community-Antworten (1)
10.04.2015 um 20:54 Uhr
Du kannst mit dem Betriebsrat reden, der ja die BV abgeschlossen hat und dazu Details erklären kann.
Außerdem solltest Du in den § 1 Manteltarifvertrag schauen (Geltungsbereich, und dort nach der Definition "Außertarif").
Auch einmal beim Arbeitgeber nachfragen, warum es diese Unterschiede gibt, kann nicht schaden.
Und wenn Dir alles nicht weiter hilft, kannst Du nur einen Fachanwalt aufsuchen.
Verwandte Themen
Mitbestimmung Eingruppierung
1. Fall Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
Hallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Zustimmung Vertragsverlängerung und Widerspruch Eingruppierung
Eine Frage zum Thema Vertragsverlängerung und Eingruppierung. Bei einem Mitarbeiter sollte der Arbeitsvertrag verlängert werden. Dies haben wir als Br zugestimmt aber der Eingruppierung widersprochen
Verhalten des Vorgesetzten und Delegierung weiterer Aufgaben
Guten Morgen. Heute geht es mir nicht allein um rein rechtliche Fragen, sondern auch um ein Meinungsbild, wie Ihr den Konflikt lösen würdet. Eine kaufmännische Mitarbeiterin erledigt seit Ausbildung
Zu hohe Eingruppierung - welche Möglichkeiten ?
Folgender Sachverhalt : Bei uns soll ein Mitarbeiter eingestellt werden, der nicht "unseren" Beruf gelernt hat, hat aber jahrelange Erfahrung in dem Beruf als NichtFacharbeiter. Dieser erhält eine