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Frist für Eingruppierung gem. Stellenbeschreibung

A
ANBank
Jan 2018 bearbeitet

Als AN beschäftigt mich aktuell folgende Frage, nachdem sie intern bislang auf taube Ohren stößt:

Meine Erstanstellung bestand in einem Traineeprogramm ab 10/2012. Wegen der Kündigung durch einen Mitarbeiter und dessen Weggang habe ich dort ab 03/2013 kurzfristig die Vertretung bis zur Nachbesetzung übernommen. Im Rahmen der Nachbesetzung habe ich die Stelle ab 11/2013 unbefristet übernommen, d.h. vor Ablauf des befristeten AV für das Traineeprogramms. Hierbei wurde die Entgeltgruppe von ursprünglich TG 6 auf TG 7 angepasst. Per 12/2014 erfolgte die nächste Anpassung auf TG 8. Bei der Stelle handelt es sich jedoch gem. Stellenbeschreibung um eine AT-Stelle, für ein Gehaltsband gemäß BV vorgegeben ist. Davon bin ich weit entfernt. Unterschiede zwischen tatsächlichem Aufgabenumfang und Stellenbeschreibung gibt es nicht.

Was kann man hier klugerweise tun?

PS: Es gilt der Tarifvertrag für private Banken.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

10.04.2015 um 20:54 Uhr

Du kannst mit dem Betriebsrat reden, der ja die BV abgeschlossen hat und dazu Details erklären kann.

Außerdem solltest Du in den § 1 Manteltarifvertrag schauen (Geltungsbereich, und dort nach der Definition "Außertarif").

Auch einmal beim Arbeitgeber nachfragen, warum es diese Unterschiede gibt, kann nicht schaden.

Und wenn Dir alles nicht weiter hilft, kannst Du nur einen Fachanwalt aufsuchen.

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