Hallo

ich habe da mal wieder eine Frage zu Rufbereitschaft - wir sind kein Krankenhaus oder ähnliches. :-)

Laut Definition gilt die Inanspruchnahme der Rufbereitschaft als Arbeitszeit und danach muß eine Ruhezeit von 11 h eingehalten werden. Da unsere Techniker oft auch mal Nachts raus müssen ergibt sich folgende Situation :

Einsatz von 03:00 - 05:00
Ruhezeit 11 h ergibt einen frühestens Einsatzstart von 16:00 .
Da unserere Techniker um zu ihren Einsatzorten zu kommen auch noch Fahrzeiten von 1-2 Std haben und viele unserer Kunden dann schon im Feierabend sind - kann ich die Techniker quasi nicht mehr einsetzen. Nun komm das Problem :

Der Techniker kann seine 8 Std Sollzeit nicht leisten , da er die Ruhezeit einhalten muss. Also hat er ein Defizit in seiner Soll-Arbeitszeit !
Wird diese Zeit vergütet ? Bekommt er eine Art "Freischicht " ?

Habt ihr das Problem auch ? Wie habt ihr es gelöst?

Gruß

Mathias