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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisekosten: Betriebsstätte mit 2 Standorten

D
diefragende
Nov 2016 bearbeitet

hallo liebes forum,

ich habe eine frage zu Reisekostenvergütung von mitarbeiten. wir sind ein unternehmen mit 2 Standorten. Beispiel: Arbeitnehmer beginnt seinen Dienstantritt im Standort A. muss während der Arbeitszeit mit Dienstreiseauftrag zu Standort B. Vergütung, 1x Hinfahrt zu Standort B. Heimfahrt wird nicht vergütet, da im Arbeitsvertrag bei Standorte als Arbeitsort enthalten sind.

Ist das so korrekt? Arbeitnehmer stellte nun die Frage/Behauptung: Wenn Dienstantritt bei Standort A war, zählt dieser den ganzen Tag. Auch als Rückfahrt (AG bezahlt.) Stimmt das? Wenn ja, WO finde ich das?

Vielen Dank im voraus :-)

1.02003

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

18.11.2010 um 18:28 Uhr

Hallo, wenn ich das richtig verstehe bekommt er die Fahrt von A nach B bezahlt. Da ist es doch egal ob er von A oder B nach Hause fährt. Oder ist die Entfernung von B nach Hause wesentlich weiter?

D
diefragende

19.11.2010 um 14:12 Uhr

hallo mainpower,

er bekommt laut aussage GF 1x die fahrt von A nach B bezahlt. Die Rückfahrt wird nicht vergütet. Er fährt auch nicht noch mal in die Firma. Die Rückfahrt betrag ca. 40 km.

AN meint, es handle sich um "Wechselarbeitsstätten". Der Arbeitsart bei Dienstbeginn wäre ausschlaggebend. Diese Aussage finde ich aber nirgens... :-(

danke für nochmalige antwort

M
Mainpower

19.11.2010 um 16:07 Uhr

Hallo, die Fahrten während der Arbeitszeit bekommt der MA bezahlt. Wo ist das Problem? Die Fahrten zur Arbeit und nach Hause werden doch wohl in den wenigsten Firmen vergütet. Ich kenne jedenfalls keine. Die 40km Heimfahrt von Standort B sind doch noch vertretbar. Es gibt AN die haben wesentlich weitere entfernungen von und zur Arbeitsstätte zurückzulegen.

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