Befristetes Arbeitsverhältnis - Probezeit und Kündigung vor Dienstantritt
Liebe BR-Kollegen,
ich hätte da mal zwei Fragen in Sachen Befristung eines Arbeitsverhältnisses (Probezeit und Kündigung vor Dienstantritt).
Es geht um eine Kollegin, die derzeit ein befristetes Arbeitsverhältnis hat und im Einkauf eingesetzt wird. Die Befristung gilt für die Elternzeit und läuft am 03.05.2016 aus. Ihr wurde ein neuer Vertrag angeboten, der ebenfalls für 1 Jahr befristet ist. Die Kollegin soll die derzeit bei uns vakante Stelle als Technische Einkäuferin besetzen. Das Thema der erneuten Befristung (Wirksamkeit) habe ich grundsätzlich bereits mit einem Anwalt abgeklärt, daher stehen hier keine Fragen offen. Lediglich die beiden folgenden Punkte sind mir noch unklar. In dem neuen Arbeitsvertrag wurde erneut eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Ist das erlaubt? Wie bereits vorher gesagt, es handelt sich hierbei nicht um eine Verlängerung der Befristung, sondern ihr wurde ein neuer Vertrag angeboten für eine andere Stelle. Weiterhin hat die Kollegin die Frage gestellt, ob sie von dem Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen kann, sollte sie eine andere Stelle bekommen. (Sie bewerbt sich derzeit auf andere Stellen.) Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts vereinbart. Angenommen sie würde den Vertrag unterschreiben und in den nächsten Tagen ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers bekommen… Dann würde sie ja den derzeit bestehenden Arbeitsvertrag (Vertretung Elternzeit) kündigen. Wie verhält es sich dann mit dem Anschlussvertrag? Muss sie auch hier die Kündigungsfrist einhalten? Beginn hierfür wäre ja erst der 03.05.2016. Oder ist dieser Anschlussvertrag dann automatisch auch gekündigt?
Im Voraus allerbesten Dank für Euer Feedback!
Community-Antworten (3)
21.01.2016 um 11:40 Uhr
Das Thema der erneuten Befristung (Wirksamkeit) habe ich grundsätzlich bereits mit einem Anwalt abgeklärt<
.... und warum nicht auch diese Fragen?
Ob ein befristeter Vertrag nur mit Fristablauf enden soll oder auch zuvor gekündigt werden kann, muss im Vertrag festgelegt werden. So gesehen würde ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben sondern stattdessen vom Arbeiter fordern, hier noch eine Regelung in den Vertrag aufzunehmen. Verträge sind ja bekanntlich von beiden Seiten verhandelbar und es gilt stets der zu empfehlende Grundsatz "Man bemühe sich um ein klares Wort".
21.01.2016 um 14:07 Uhr
\\\"Weiterhin hat die Kollegin die Frage gestellt, ob sie von dem Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen kann, sollte sie eine andere Stelle bekommen. (Sie bewerbt sich derzeit auf andere Stellen.) Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts vereinbart.\\\" Das klingt doch für mich, als ob die verabredete Probezeit der neuen Stelle für die Kollegin durchaus aus Vorteile hat - denn die Kündigung von 2 Wocher innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen gilt doch für AG UND AN!
22.01.2016 um 00:59 Uhr
Zitat(gironimo): "Ob ein befristeter Vertrag nur mit Fristablauf enden soll oder auch zuvor gekündigt werden kann, muss im Vertrag festgelegt werden."
Sorry, aber das ist Quatsch!
Nach dem Willen des Gesetzgebers sind befristete Verträge grundsätzlich nicht ordentlich kündbar.Daher muss die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, wenn sie gewünscht wird, vertraglich vereinbart werden.
Mit der Vereinbarung einer Probezeit wird grundsätzlich auch die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vereinbart.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch vorvertraglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Lediglich wenn aus der Vertragsgestaltung erkennbar ist, dass der Vertrag unter allen Umständen in Vollzug gesetzt werden soll. Die Vereinbarung einer Probezeit spricht dafür dass derVertrag auch vorvertraglich kündbar ist.
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