Liebe BR-Kollegen,

ich hätte da mal zwei Fragen in Sachen Befristung eines Arbeitsverhältnisses (Probezeit und Kündigung vor Dienstantritt).

Es geht um eine Kollegin, die derzeit ein befristetes Arbeitsverhältnis hat und im Einkauf eingesetzt wird. Die Befristung gilt für die Elternzeit und läuft am 03.05.2016 aus. Ihr wurde ein neuer Vertrag angeboten, der ebenfalls für 1 Jahr befristet ist. Die Kollegin soll die derzeit bei uns vakante Stelle als Technische Einkäuferin besetzen. Das Thema der erneuten Befristung (Wirksamkeit) habe ich grundsätzlich bereits mit einem Anwalt abgeklärt, daher stehen hier keine Fragen offen. Lediglich die beiden folgenden Punkte sind mir noch unklar.
In dem neuen Arbeitsvertrag wurde erneut eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Ist das erlaubt? Wie bereits vorher gesagt, es handelt sich hierbei nicht um eine Verlängerung der Befristung, sondern ihr wurde ein neuer Vertrag angeboten für eine andere Stelle.
Weiterhin hat die Kollegin die Frage gestellt, ob sie von dem Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen kann, sollte sie eine andere Stelle bekommen. (Sie bewerbt sich derzeit auf andere Stellen.) Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts vereinbart.
Angenommen sie würde den Vertrag unterschreiben und in den nächsten Tagen ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers bekommen… Dann würde sie ja den derzeit bestehenden Arbeitsvertrag (Vertretung Elternzeit) kündigen. Wie verhält es sich dann mit dem Anschlussvertrag? Muss sie auch hier die Kündigungsfrist einhalten? Beginn hierfür wäre ja erst der 03.05.2016. Oder ist dieser Anschlussvertrag dann automatisch auch gekündigt?

Im Voraus allerbesten Dank für Euer Feedback!