Erstellt am 10.04.2015 um 12:27 Uhr von Widder
Die Rechtliche Grundlage kann nur durch die Mitbestimmung eines BR erfolgen. Dazu muss man einen gründen, wenn noch nicht vorhanden.
Dann klappt das auch mal mit nem "langen" Wochenende.
Erstellt am 10.04.2015 um 15:45 Uhr von gironimo
So ist es. Der Betriebsrat ist bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die Wochentage und bei den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen aus dem § 87 BetrVG in der Mitbestimmung. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich auf entsprechende Regeln einigen, die in einer Betriebsvereinbarung niedergelegt werden. Diese Vereeinbarung hat dann in dem Betrieb den Status wie ein Gesetz,
Also - gibt es einen BR?
Erstellt am 10.04.2015 um 16:06 Uhr von HerrButz
Ja es gibt einen. Also muss der sich darum kümmern.
Erstellt am 23.04.2019 um 13:13 Uhr von Ihmfried
Einfach mal logisch nachdenken. Gesetzt den Fall Du hast in einem laufenden Monat 3 Wochen Urlaub (also 3 arbeitsfreie Samstage), kommst aus dem Urlaub und beanspruchst den 4. Samstag frei... Zum einen ergibt sich die Frage: Wie soll ein Vorgesetzter all die Ansprüche auf freie Samstage realisieren? Zum anderen kannst Du Dir die Reaktionen Deiner Kolleginnen und Kollegen schon mal vorstellen...
Die Anfrage allein offenbahrt schon ein ziemlich hohes Anspruchsdenken - aber
Erstellt am 23.04.2019 um 19:52 Uhr von nicoline
*Haben wir Anspruch auf einen freien Samstag im Monat?
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage ( bin leider nicht fündig geworden)?*
Samstag ist ein Werktag. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, nur einen auf 15 freie Sonntage im Jahr.
Ein TV oder AV kann das aber regeln und natürlich der BR im Rahmen der MB bei den Dienstplänen.
*Die Anfrage allein offenbahrt schon ein ziemlich hohes Anspruchsdenken - aber*
Die Aussage allein offenbart schon eine ziemlich hohe Überheblichkeit, aber...........