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Altersdiskriminierung ?!

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gelbeshaus
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe folgenden Sachverhalt:

Mein Freundin (25) und ich (31) wurden gleichzeitig zum Bereichsleiter von 2 Bereichen unseres Geschäfts Befördert! Jetzt hat sich aber heraus gestellt das ich 150 ? Brutto mehr bekomme und das sie ihre " Beförderung" nur als betriebliche Zulage bekommt. Ich hingegen bekomme sie Direkt als Bruttolohn . ist das alles Korket ?!?! brauch da mal hilfe.

mfg

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Community-Antworten (4)

O
outofmemory

10.04.2015 um 13:24 Uhr

Warum soll hier eine Alterdiskrimierung oder sogar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegen? Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung eurer Entlohnung gehe ich mal davon aus das Ihr Aussertariflich angestellt seid. So ist jeder im Bezug auf Entlohnung seines Glückes eigener Schmied. Wenn der Arbeitgeber nicht gerade schriftlich vermerkt hat die weibliche Person wegen des Geschlechts oder Alters weniger bekommt gibt es hier keine Ansatzpunkte, dass dies der Fall sein könnte. Anders könnte es wieder werden, wenn z.B. alle 20er grundsätzlich immer 150€ weniger bekommen würden. Dies müsste man jedoch auch nachweisen können.

G
gelbeshaus

10.04.2015 um 14:02 Uhr

Aufgrund des Geschlechts meine ich auch nicht! Aber wir führen die selbe Tätigkeit aus bekommen aber eine Unterschiedliche Entlohnung...

W
Widder

10.04.2015 um 16:30 Uhr

Unterschiedliche Entlohnung, aber das gleiche Geld... Problem ist, das es sich bei der einen Person Tarifdynamisch entwickelt, bei der anderen nicht.

Da könnte ein nachfragen über das warum, Abhilfe schaffen. Mit Reden wurde schon so manches Problem beseitigt.

Mit Alterdiskrimierung hat das aber rein gar nichts zu tun.

G
gironimo

10.04.2015 um 17:57 Uhr

Eine allgemeine Aufgabe des BR (§ 80 BetrVG): er Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben (....) die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;

Und auch § 75 BetrVG:

Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden

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