Hallo Zusammen.
In unserer GmbH (Handel - nicht Tarifgebunden) wird der Urlaubsanspruch nach Alter des Mitarbeiters gestaffelt. Diese Vorgehensweise war in den alten Tarifverträgen wie folgt geregelt:
bis 20 Jahre 30 Werktage
bis 23 Jahre 32 Werktage
bis 30 Jahre 34 Werktage
ab 30 Jahre 36 Werktage.

Diese Regelung wurde wegen der Altersdiskriminierung gekippt, so dass die neuen Tarifverträge (welche bei uns mangels Tarifbindung keine Anwendung finden) für jedes Alter 36 Werktage vorsehen.
Bei uns verfährt der AG aber wie in den alten Tarifverträgen.
So, nun die Frage: Was können wir als BR für unsere jüngeren Kollegen tun ?? Diese erhalten
ja gemäß ihren Arbeitsverträgen weniger Urlaub als die älteren Kollegen.
Muss hier jeder einzelne gegen den AG den "Mehr"-Urlaubsanspruch einklagen (Individualrecht)?
Oder kann der BR hier kollektivrechtlich etwas unternehmen ??

Ich hoffe Ihr könnt unserem Gremium helfen. Danke.