Vorwurf der Altersdiskriminierung
Hallo!
Ja, uns ist wohl allen bekannt, dass wir uns u.a. für ältere AN einsetzen müssen.
So geschehen auch bei uns, in dem wir uns gegen eine Versetzung einer älteren AN ausgesprochen haben, um sie - u.a. aufgrund ihres Alters Ü60 - vor zukünftiger Arbeits-Mehrbelastung zu schützen
Dankbar wie diese MA ist, macht sie uns jetzt den Vorwurf, dass wir sie im Bezug auf ihr Alter diskriminieren würden. Sie wäre nicht alt und fühlt sich auch nicht alt.
Erklärungen unsererseits, dass sie aber trotz allem zu den älteren MA gehört und somit auch besonders schützenswert ist, verliefen ins Leere. Sie hält an der Altersdiskriminierung fest.
Wie soll man denn nun als BR ältere AN schützen und nach § 80 Abs. a Nr. 6 seine Arbeit tun, wenn sich keiner mehr als älterer AN sieht und sich sogar noch diskriminiert fühlt?
Community-Antworten (12)
12.04.2018 um 12:53 Uhr
wie wäre es mit: "nicht jeden Schuh anziehen, der einem hingestellt wird" ?
12.04.2018 um 12:53 Uhr
Habt ihr mit der MA gesprochen?
Hier habe ich eine schöne Beschreibung von Altersdiskriminierung:
Was bedeutet „Alter" im Sinne des AGG?
Alter im Sinne des AGG ist das Lebensalter, d.h. nicht etwa die Dauer einer Beschäftigung ("Dienstalter").
Eine verbotene Benachteiligung wegen des Alters liegt vor,
- wenn ältere Menschen wegen ihres vorgerückten Lebensalters gegenüber Jüngeren benachteiligt werden, und/oder
- wenn jüngere Menschen wegen ihres niedrigeren Lebensalters gegenüber Älteren benachteiligt werden, ohne dass es dafür einen vom AGG anerkannten sachlichen Grund gibt. Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Diskriminierung_Verbote_Alter.html
Somit habt ihr die MA wegen ihrem Alters diskriminiert!!!
12.04.2018 um 12:56 Uhr
Ich kann nicht ganz nachvollziehen wie Ihr mit Eurem Widrspruch die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fördern wollt.
Was haltet Ihr davon in solchen Fällen VORHER mit dem/der Betroffenen zu reden?
12.04.2018 um 13:12 Uhr
@Pjöööng:
Mit der Betroffenen wurde natürlich vorher gesprochen. Fördern wollen wir die Beschäftigung älterer AN indem wir sie vor einem zu hohen Arbeitsaufwand schützen wollen. Hätten wir der Versetzung zugestimmt (es gab noch andere Gründe der Verweigerung!!), ist für uns davon auszugehen, dass die Kollegin irgendwann ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen kann und deshalb vorzeitig ihren Job hinschmeißt oder sogar erkrankt.
Für uns ist das eine Förderung.
12.04.2018 um 13:52 Uhr
Da müsst Ihr dann aber heftig aneinander vorbeigeredet haben...
12.04.2018 um 13:58 Uhr
"Da müsst Ihr dann aber heftig aneinander vorbeigeredet haben..."
Davon abgesehen, beantwortet das nicht die Frage. Versteh mich nicht falsch, ich bin da nicht fit was das AGG angeht.
Wenn ich doch jemanden schützen möchte -und muss - dann kann das doch nicht diskriminierend sein...!?
12.04.2018 um 15:01 Uhr
Eine Ungleichbehandlung wegen des Alters liegt hier ja offensichtlich vor. Insofern existiert hier eine unmittelbare Benachteiligung.
Das AGG lässt bezüglich unterschiedliche Behandlung wegen des Alters eine ganze Reihe Ausnahmen zu, wenn diese objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Da habe ich aber meine Schwierigkeiten, dies in Eurem Falle so zu sehen. Was ist denn Euer Ziel? Wieso muss ein AN "Ü60" davor geschützt werden, auf diese Stelle versetzt zu werden, warum kann sie aber jemand der "U60" darauf versetzt wird, diese bis zur Rente ausüben? Was hat denn Eure Gefährdungs- und Belastungsanalyse zu diesen Arbeitsplätzen ergeben? Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber in Angriff genommen?
12.04.2018 um 15:16 Uhr
"...ist für uns davon auszugehen, dass die Kollegin irgendwann ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen kann und deshalb vorzeitig ihren Job hinschmeißt oder sogar erkrankt."
Du kannst hier sicher nicht alles schreiben, aber Eure Glaskugel ist schon groß. Wenn ich jemand vor Überlastung schützen möchte (und dabei sollte es dem BR egal sein, wie alt jemand ist und daher würde ich es nicht dem Alter begründen) dann sollte cih schon Anhaltspunkte haben, aus denen ich das ableite. Und das sicher nicht dass jemand Ü60 ist. Da wäre ich als MA auch sauer, wenn hier ein BR einfach so meine Leistungsfähigkeit in der Zukunft einschätzt. Seid ihr Arbeitsmediziner oder gibt es sonstige Fakten?
12.04.2018 um 15:43 Uhr
"...ich bin da nicht fit was das AGG angeht." Da hättest du dich mal eher einlesen sollen.
Eure Handlungsweise empfinde ich als sehr diskriminierend.
12.04.2018 um 17:03 Uhr
Danke für eure Rückmeldungen.
@Pjöööng:"Eine Ungleichbehandlung wegen des Alters liegt hier ja offensichtlich vor. Insofern existiert hier eine unmittelbare Benachteiligung." "Da habe ich aber meine Schwierigkeiten, dies in Eurem Falle so zu sehen. Was ist denn Euer Ziel? Wieso muss ein AN "Ü60" davor geschützt werden, auf diese Stelle versetzt zu werden, warum kann sie aber jemand der "U60" darauf versetzt wird, diese bis zur Rente ausüben? "
Es geht in diesem Fall darum, dass diese MA in unserem Unternehmen als Vollzeitkraft eingestellt ist. Sie soll nun auch für mindestens ein anderes Unternehmen "entliehen" werden. Natürlich muss sie nach wie vor auch hier ihre Arbeit leisten und abliefern (das zum Thema Belastungsanalyse!). Das wird bei einer 5 Tage Woche bei uns funktionieren. Jetzt hat sie dafür aber nur noch 3 Tage Zeit. Auch ein U60-Kollege würde das kaum schaffen. Aber gerade weil sie doch älter ist, muss sie doch hier besonders geschützt werden!
@paula: Aber dafür braucht es doch keine große Glaskugel. Wenn von AG-Seite der MA noch mehr Arbeit aufgedrückt werden soll (siehe meine Antwort an Pjöööng!), dann ist das für uns Anhaltspunkt genug. Und da brauche ich doch (das wird von mir als BR auch nicht verlangt!) Arbeitsmediziner sein, sondern hier reicht der normale Menschenverstand! Ja natürlich, wir hätten es nicht mit dem Alter begründen müssen, das sehe ich schon ein, aber das war von unserer Seite wirklich nur ein weiterer Schutzgedanke.
@Erbsenzähler: Was daran empfindest du als diskriminierend? Ich verstehe es immer noch nicht wirklich. Wir haben es gut gemeint. Ältere Mitbürger bekommen besondere Rabatte, bekommen Bärentickets und ich habe keine Ahnung. Wir sind doch nicht zur Kollegin hin und haben ihr gesagt, sie sei alt und deshalb nicht mehr leistungsfähig. Wir wollen, dass sie weiterhin leistungsfähig bleibt und das wird sie nicht wenn die Arbeitsbelastung für sie dermaßen ansteigt.
12.04.2018 um 17:07 Uhr
"Natürlich muss sie nach wie vor auch hier ihre Arbeit leisten und abliefern (das zum Thema Belastungsanalyse!). Das wird bei einer 5 Tage Woche bei uns funktionieren. Jetzt hat sie dafür aber nur noch 3 Tage Zeit. Auch ein U60-Kollege würde das kaum schaffen. Aber gerade weil sie doch älter ist, muss sie doch hier besonders geschützt werden!"
Der Schutz sollte aber nicht so aussehen, daß man die Versetzung verhindert. Sondern der Schutz muß sein, daß man durchsetzt, daß Sie nur die Arbeit für 3 Tage machen muß, wenn Sie nur 3 Tage da ist (weil 2 woanders).
12.04.2018 um 17:29 Uhr
@celestro: "Sondern der Schutz muß sein, daß man durchsetzt, daß Sie nur die Arbeit für 3 Tage machen muß,"
Da gebe ich dir recht. So haben wir die Sache nicht gesehen.
Da der Versetzung wegen Verletzung des AÜG eh schon nicht zuzustimmen war, hätten wir nicht noch unbedingt was oben drauf setzen müssen. Meist macht das die Sache komplizierter... ;)
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