Erstellt am 13.06.2023 um 13:16 Uhr von Muschelschubser
Das klingt für mich so, als würde der Personaler den BR vorschieben.
Das Alter ist kein Ablehnungsgrund nach §99 BetrVG.
Das würde auch kein normal denkender, halbwegs geschulter BR machen.
Es wäre höchstens denkbar, dass eine geforderte interne Ausschreibung ausgeblieben ist oder sich in sonstiger Weise jemand durch die Einstellung benachteiligt fühlt.
Nach meinem Empfinden hat sich der Personaler ungeschickt und unprofessionell verhalten, und versucht nun die Schuldkappe an den BR zu reichen damit er nicht ganz so blöde dasteht.
Und niemand im Betrieb kann für den BR sprechen, was er in Zukunft, voraussichtlich, vielleicht, unter Umständen sagen würde.
Vielleicht würde ich den HR-Manager selbst mal fragen was nun Tango ist.
Erstellt am 13.06.2023 um 13:25 Uhr von celestro
Die Frage wäre mMn eher, wieso der BR hier "nicht zustimmen" würde. Wenn der BR der Einstufung aufgrund Alter / Qualifikation wiederspricht, wäre das etwas völlig anderes als "wir stimme nicht zu ... weil der Bewerber zu jung ist" (was dann ggf. wirklich eine Altersdiskriminierung sein könnte).
Erstellt am 13.06.2023 um 14:54 Uhr von Kehler
Da wird die Schuld wohl mal wieder auf den BR geschoben.
Ruf doch mal den betreffenden BR an und frag nach.
Erstellt am 14.06.2023 um 10:20 Uhr von ganther
vielleicht ist ja auch HR der Meinung, dass die Eingruppierung (Tarifgruppe oder vielleicht Beschäftigungsjahre oder Ähnliches) hier nicht passt. Dann würde auch der BR vielleicht nicht zustimmen. Das wäre auch keine Frage der Altersdiskriminierung, sondern wäre dem TV geschuldet.
Unsere Branche gehört zu denen, die in Deutschland gehaltlich am oberen Ende liegen. Aber da sieht der TV auch keine 80000 für einen MA mit 22 vor. Da wärst du bei uns bei etwa 4500 Euro im Monat.
Erstellt am 14.06.2023 um 10:45 Uhr von moreno
Was soll das denn für ein Tarif sein????
Erstellt am 14.06.2023 um 13:17 Uhr von ganther
https://www.agv-vers.de/fileadmin/doc/tarifvertraege_downloads/tarifvertraege/gehaltstarifvertrag_221204_01.pdf
Erstellt am 14.06.2023 um 13:40 Uhr von Kehler
Diese Antwort wurde von "Kehler" gelöscht.
Erstellt am 16.06.2023 um 10:33 Uhr von ganther
In unserer Branche gilt er für alle Berufsbilder... Wir haben auch einen ubertariflichen Bereich aber das sind betriebliche Regelungen weil der AG etwas über dem Tarif schaffen wollte.