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Neue Rechtssprechung zu erwarten - zum Verbot der Altersdiskriminierung

R
rainerw
Jan 2018 bearbeitet

Interessante Sache für alle

LAG Düsseldorf fragt beim EuGH an Das LAG Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt und die nationalen Gerichte diesen Teil der Vorschrift daher unangewendet lassen müssen.

Entscheidung fällt im kommenden Winter Die deutsche Regelung bewirke eine unmittelbare Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer, erklärte der EuGH-Topjurist Yves Bot. Damit sei sie nicht europarechtskonform. Die abschließende Entscheidung wird für den kommenden Winter erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an die Gutachten der Berichterstatter gebunden, er folgt ihnen aber in den aller meisten Fällen (Az: C-555/07). Nach den Kündigungsregeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die Frist für die Kündigung von Arbeitnehmern mindestens vier Wochen. Sie steigt mit der Dauer der Beschäftigung auf maximal sieben Monate nach 20 Jahren an.

28-Jährige klagte wegen Diskriminierung Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag zählen dabei aber nicht mit. Im Streitfall (LAG Düsseldorf am 21.11.2007, Az. 12 Sa 1311/07) war eine 28-Jährige nach zehnjähriger Arbeit in einem Düsseldorfer Unternehmen entlassen worden. Die gesetzliche Kündigungsfrist betrug nur einen Monat. Würden auch die Beschäftigungsjahre vor dem 25. Geburtstag mitzählen, wären es vier Monate.

"Unmittelbare Ungleichbehandlung aus Gründen des Alters" Dies sei "eine unmittelbare Ungleichbehandlung aus Gründen des Alters", erklärte Bot. Diese sei nicht durch berechtigte Ziele zu rechtfertigen, sie verstoße daher gegen die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie. Als die Regelung 1926 eingeführt wurde, seien junge Arbeitnehmer vielleicht noch weniger schutzwürdig gewesen. Wie die hohe Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zeige, treffe dies aber heute nicht mehr zu. Die kurzen Kündigungsfristen erschwerten die Suche nach einer Nachfolgebeschäftigung und verhinderten so die kontinuierliche berufliche Tätigkeit junger Menschen.

Verbot der Altersdiskriminierung auch auf private Unternehmen Der sogenannte Generalanwalt Bot sprach sich weiter dafür aus, das Verbot der Altersdiskriminierung auch auf private Unternehmen unmittelbar anzuwenden. Im Regelfall ist europäisches Recht nur für die öffentliche Hand unmittelbar bindend; für Privatpersonen und Unternehmen gilt es nur, soweit es in nationale Gesetze umgesetzt wurde. Zum Verbot der Altersdiskriminierung habe der EuGH aber schon 2005 festgestellt, dass es sich um einen allgemeinen Grundsatz der Europäischen Union handele. Auch in anderen Grundrechtsfragen müsse EU-Recht unmittelbar angewendet werden, schlug Bot vor.

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Community-Antworten (8)

S
Sonja

03.08.2009 um 13:42 Uhr

@rainerw Du siehst deinen Nick auch gerne im Forum? Leider weinger mit Beiträgen welche aus deinem Gehirn kommen. Sondern wohl eher Texte aus Fachforen. Was soll das? Meinst du wir können nicht selber Lesen? Was bist du nur für ein Eitler !

M
Midnight

03.08.2009 um 14:09 Uhr

@Sonja Ich kann dir nur empfehlen, dich mit Unglaube in Verbindung zu setzten. Dann nehmt ihr noch Harzer Roller dazu und ab geht die Post.

M
monalisa

03.08.2009 um 14:16 Uhr

@Midnight, 3 sind 2 zuviel... ;-)

M
Midnight

03.08.2009 um 14:29 Uhr

MonaLisa Aber dann könnten sie Skat spielen und ihnen wäre nicht mehr so lanweilig:-)

M
monalisa

03.08.2009 um 14:30 Uhr

@Midnight, "schwarzer Peter" geht zu zweit prima! :-))

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rainerw

04.08.2009 um 01:40 Uhr

@Sonja Wenn Du einmal so alt geworden bist wie es Dein Personalausweis aussagt können wir beide sehr gerne mal darüber Diskutieren was es heißt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben für für BR´s und Ratsuchende denen nicht gleich alles aus dem Ärmel rutscht. Derweilen versuch Du weiter in unquallifizierten Freds Deinen Namen zu buchstabieren und in eiteler Manier Dich zum Sprecher aller aufzuführen und von WIR zu sprechen. Damit das hier auf dieser Plattform nicht ausartet mache ich mal ein Kästchen auf wo Du dies gerne weiter fortführen kannst, aber verschone zig tausend andere damit denn ich werde hier darauf nicht mehr reagieren.

I
Immie

04.08.2009 um 01:46 Uhr

@rainerw Sehen wir doch in Sonja einfach was er/sie/es ist... Abenteuerlich in jeder Hinsicht. LG

W
Waschbär

04.08.2009 um 15:04 Uhr

@rainerw, gut gekontert, mal sehen wann der Frauenbund WAF sich auf dich stürzt .

@Mona-Lisa + Midnight (und auch Lady), kommt wir machen Liebe zu Dritt . Vierpfoten da bekommt jede eine Gänsehaut und wird in der Mitternacht zur Superbraut !

@Immie, mhh, dann könnte sie/es ja sogar unter jenen welchen gewesen sein , die welche wollten fühlen wie sich mein Apfelpro an füllt . Unglaublich

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