Hallo Betriebsratskollegen,
bin in einem Betrieb mit ca. 250 Beschäftigten, die in verschiedene Bereiche aufgeteilt sind,
Ich habe bei meiner Zeit-Erfassung festgestellt, dass die Zeit-Erfassungen von Kollegen gegenseitig einsehbar sind, und habe in Tätigkeit meine Betriebsrat-Zugehörigkeit die Zeit-Erfassung von ein paar Kollegen kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass Zeitüberschreitungen von 46Std. wöchentlich an der Ordnung sind. Dieses Anliegen habe ich dann an unseren BR-Vorsitzenden weitergereicht. Mittlerweile ist mein vertrauliches Schreiben über ein anderes BR-Mitglied an die Geschäftsleitung gelangt. Hieraus wird mir nun ein ziemlich dicker Strick gedreht.
Habe ich die Berechtigung als Einzelperson(BR) zur Einsicht auf die Daten, da sie ja offen gestanden haben?
Das Überstundenthema war bereits Thema im BR, wurde auf Agenda gelegt zur weiteren Kontrolle.